Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" beantragen

Das Programm zur europäischen Sozialpartnerrichtlinie fördert Betriebe in den Bereichen Weiterbildung, Gleichstellung, regionale Verbünde und bei innovativen Modellen.  


Beschreibung

Demografischer, digitaler und ökologischer Wandel stellen Wirtschaft und Arbeitswelt, Betriebe wie Beschäftigte, vor große Herausforderungen. Für Unternehmen gilt es,

  • Fachkräfte zu sichern und weiterzuentwickeln,
  • Qualifikation an veränderte Anforderungen anzupassen sowie
  • eine nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur zu verstärken, um Flexibilität, Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe in der Arbeitswelt zur fördern.

Hier setzt die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm (ESF-Sozialpartnerrichtlinie) „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ an.
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Zweck und Gegenstand:

Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Beschäftigten erhalten und gefördert werden. Die Einbindung der Sozialpartner nimmt einen besonderen Stellenwert ein.
Gefördert werden:

Handlungsfeld 1: Weiterbildung im Wandel fördern

  • der Aufbau einer nachhaltigen und Teilhabe fördernden Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstruktur und Unternehmenskultur,
  • die Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle

Handlungsfeld 2: Gleichstellung gestalten

  • die Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen

Handlungsfeld 3: Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

  • der Aufbau oder die Ergänzung von regionalen Verbünden zur Qualifizierung und/oder Gleichstellung in KMU zur Erhöhung der Transparenz, Systematisierung und Verzahnung,
  • die Weiterentwicklung regionaler Angebote zur Weiterbildung und/oder Gleichstellung für KMU

Handlungsfeld 4: Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

  • der Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und/oder zur Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt

Zuwendungsempfangende:

  • Unternehmen, insbesondere KMU und Sozialpartner

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die Fördersätze betragen je nach Handlungsfeld (siehe oben) zwischen bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben und bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben der Vorhaben.

  • Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre. Bei Antragstellung und erstmaliger Bewilligung darf die Regellaufzeit von 3 Jahren nicht überschritten werden.

Das Forschungsinstitut für berufliche Bildung (f-bb) und der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e. V. sind mit der Regiestelle beauftragt. Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören unter anderem:

  • Mobilisierung und Information der Sozialpartner, Betriebe und potenziellen Antragsstellenden,
  • Beratung im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens,
  • Vorprüfung der Interessenbekundungen,
  • inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung und Monitoring.

Kurztext

  • ESF Plus-Programm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten - weiter bilden und Gleichstellung fördern“ Bewilligung
  • gefördert werden Vorhaben in 4 Handlungsfeldern:
    • Aufbau nachhaltiger Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstruktur und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle,
    • Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen,
    • Aufbau oder die Ergänzung von regionalen Verbünden zur Qualifizierung und/oder Gleichstellung in KMU zur Erhöhung der Transparenz, Systematisierung und Verzahnung sowie Weiterentwicklung regionaler Angebote zur Weiterbildung und/oder Gleichstellung für KMU,
    • Entwicklung und modellhafte Erprobung von innovativen Ansätzen zum Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und/oder zur Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt
  • Anträge für Förderungen können stellen:
    • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
    • rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
    • öffentliche Unternehmen (ohne öffentliche Verwaltung)
  • Art und Umfang der Förderung:
    • Zuschuss
    • je nach Handlungsfeld zwischen bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben und bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben.
  • Beantragung elektronisch über das Förderportal Z-EU-S
  • Bewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
  • ESF-Regiestelle für fachlich-inhaltliche Begleitung: Forschungsinstitut für berufliche Bildung (f-bb) und der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e. V.
  • Richtlinienverantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
    • in Kooperation mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) und
    • dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)


Fristen

Das Förderverfahren der ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist zweistufig. Im ersten Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im zweiten Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Die Regiestelle bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Projektumsetzung, Aspekte der Eignung und Finanzierung, Verstetigungspotenziale und Verteilungsvorgaben.

Zu Schritt 2:

  • Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Projekte positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das IT-Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • öffentliche Unternehmen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In allen 4 Handlungsfeldern sind die Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen zu entwickeln und zu erproben. Dabei sind die Interessen von Unternehmensleitung und Beschäftigten zu berücksichtigen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Reine Forschungsvorhaben, Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
  • Die öffentliche Verwaltung kann nicht begünstigt werden.
  • Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung veröffentlicht. Die Steuerungsgruppe kann in den Aufrufen eine Eingrenzung auf prioritäre Themen aus den 4 Handlungsfeldern vornehmen.



Kosten

Interessenbekundung und Antragstellung: Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Bei der Interessenbekundung/Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Nachweis des betrieblichen Ansatzes durch betriebliche Absichtserklärungen (Letter of Intent)
  • Nachweise des sozialpartnerschaftlichen Ansatzes (zum Beispiel Kopie des Tarifvertrags, Absichtserklärungen durch Betriebsparteien und Sozialpartner)
  • Im IT-System Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027 alle erforderlichen Angaben.



Rechtsgrundlage

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h) gemäß Artikel 4 der EU (VO) 2021/1057 ESF-Plus-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06. 2021 (EU 2021/1057)

Allgemeine Strukturfondsverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06. 2021 (EU 2021/1060)

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1

Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) Nummer 4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Förderrichtlinie zum ESF-Programm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie) vom 08.06.2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 15.06.2022

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal Z-EU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Die Schriftform kann durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzt werden.

Die elektronische Form ist vorrangig zu nutzen.

Nur in Ausnahmefällen kann bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragt werden.
In solch einem Ausnahmefall müssen die durch den Vorhabenträger/Antragsteller elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung heruntergeladen, vom Vertretungsberechtigten handschriftlich unterschrieben und zusätzlich postalisch eingereicht werden. Die aufgezeigten Fristen sind zu beachten.




Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) – Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Tel.: +49 355 355-486999
Fax: +49 234 9783880145
E-Mail: ZEUS@kbs.de
Web: www.foerderportal-zeus.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein