Was erledige ich wo?
Freiwillige Statusklärung beantragen
Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, können Sie einen Antrag zur Feststellung des Erwerbsstatus stellen.
Beschreibung
Sind Sie als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer tätig, aber müssen sich in Ihrem Auftragsverhältnis wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer behandeln lassen, dann sind Sie unter Umständen abhängig beschäftigt beziehungsweise scheinselbstständig. In diesem Fall unterliegen Sie der Sozialversicherungspflicht.
Sind Sie oder Ihre Auftraggebenden unsicher, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit handelt, können Sie bei der sogenannten Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen.
Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Den Antrag auf Statusfeststellung können Sie sowohl als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer als auch als Auftraggeberin oder Auftraggeber stellen.
Kurztext
- Statusfeststellung im freiwilligen Antragsverfahren Gewährung
- Klärung des Erwerbsstatus
- Geprüft wird, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
- Antrag kann von Auftraggebenden oder Auftragnehmenden online, persönlich oder per Post gestellt werden.
- zuständig: Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle)
Fristen
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
- Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
- Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
- Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Sie erhalten eine Sendebestätigung.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der DRV Bund.
- In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite der DRV Bund.
- Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
- Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alle Unterlagen per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Voraussetzungen
- Den Antrag auf Statusfeststellung können Sie stellen, wenn Sie Auftragnehmende oder Auftraggebende sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Statusfeststellung
- vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
Rechtsgrundlage
§ 7a Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
Postanschrift
12060 Berlin, Stadt
Tel.: +49 30 865-0
Fax: +49 30 865-27240
E-Mail: drv@drv-bund.de
Web: www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Home/home_node.html
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: +49 800 10004800
Web: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Servicetelefon-fuer-Hoergeschaedigte/servicetelefon-fuer-hoergeschaedigte_node.html
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