Was erledige ich wo?
Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden
Wenn Sie praktische Prüfungen für den Erwerb einer Lizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung als Prüferin oder Prüfer abnehmen möchten, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt die Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO des Luftfahrt-Bundesamtes beantragen.
Beschreibung
Sie möchten praktische Prüfungen für den Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen im Rahmen der Ausbildung an einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) durchführen? Dann müssen Sie dem Prüfer-Pool der entsprechenden ATO zugeordnet sein.
Der Prüfer-Pool ist eine Liste von Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer ATO berechtigt sind. Diese Liste ist tagesaktuell.
Die Eintragung in den Prüfer-Pool berechtigt Sie für die Abnahme von praktischen Prüfungen zum Erwerb
- der Berufspilotenlizenz (CPL),
- der Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL),
- einer Instrumentenflugberechtigung (IR).
Wenn Sie in den Prüfer-Pool eingetragen sind und sich Ihre Daten ändern, können Sie die Änderung oder Löschung dieser Eintragung beantragen.
Kurztext
- Interessenbekundung des Prüfers zur Bestimmung von Prüfern für den Prüfer-Pool Entgegennahme
- Prüferinnen und Prüfer können Interesse an Aufnahme in Prüfer-Pool beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bekunden oder eine Änderung der Daten melden
- nötig: persönliche Daten, Angaben zur Prüferberechtigung und der ATO, Erklärungen bezüglich straf- oder lizenzrechtlicher Verfahren oder Maßnahmen gegen die Prüferin oder den Prüfer
- Beantragung der Leistung ist kostenlos
- Antragstellung durch Prüferin oder Prüfer sowie in Vertretung möglich
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
Fristen
Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
Voraussetzungen
-
Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
- Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Formular FV.GP-Prüferbestimmung-01/1 (Rev. 1) (Interessenbekundung)
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Rechtsgrundlage
§ 128 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3
38144 Braunschweig
Fax: +49 531 23554395
E-Mail: prueferangelegenheiten@LBA.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_L/L3/L3_node.html
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