Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Kostenübernahme bei Teilnahme an einer Arbeitserprobung oder Abklärung der beruflichen Eignung bekommen

Damit Menschen mit Behinderungen Unterstützung bei der Arbeitsmarkt-Eingliederung bekommen können, muss unter Umständen vorab ihre berufliche Eignung festgestellt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt werden. Die Agentur für Arbeit übernimmt die individuellen Teilnahmekosten.  


Beschreibung

Wenn Sie als Mensch mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, kann die Bundesagentur für Arbeit Sie mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Welche Eingliederungsleistungen für Sie in Frage kommen, hängt unter anderem davon ab,

  • ob sich die Leistungen für Sie und Ihren konkreten Fall eignen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben und
  • wie sich der Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.

Während Sie an einer beruflichen Eignungsabklärung oder an einer Arbeitserprobung (Diagnosemaßnahme) teilnehmen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in dieser Zeit unter anderem Ihre

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn Sie vorübergehend außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts untergebracht werden müssen,
  • Lehrgangskosten, Kosten für Prüfungen oder Lernmittel,
  • Reisekosten, wie Fahr, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Sie und erforderlichenfalls für Ihre Begleitperson,
  • Kosten für eine Haushaltshilfe und
  • Kosten für die Kinderbetreuung.

Darüber hinaus können Sie während dieser Zeit weiterhin Arbeitslosengeld bekommen. Übergangsgeld erhalten Sie nur dann, wenn Sie wegen Teilnahme an diesen Maßnahmen kein oder nur ein geringeres Arbeitsentgelt erzielen.

Ob Sie an einer Diagnosemaßnahme teilnehmen müssen, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Kurztext

  • Leistungen bei Teilnahme an einer Arbeitserprobung/ Abklärung der beruflichen Eignung Bewilligung
  • für Menschen mit Behinderungen, deren Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden soll
  • während der Teilnahme an einer Arbeitserprobung/Abklärung der beruflichen Eignung (Diagnosemaßnahme) kann die Bundesagentur für Arbeit Kosten übernehmen:
    • Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
    • Lehrgangskosten, Kosten für Prüfungen oder Lernmittel,
    • Reisekosten, wie Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
    • Kosten für Haushaltshilfe
    • Kosten für die Kinderbetreuung
  • zuständig: Agentur für Arbeit


Zuständigkeit

Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen (Gebärdentelefonie, Schrifttelefonie)

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.



Fristen

Damit Ihre Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung bezahlt werden können, müssen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit abstimmen:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Ihre berufliche Eignung abgeklärt werden muss oder ob Sie an einer Arbeitserprobung teilnehmen sollten.
  • Ist eine Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung (Diagnosemaßnahme) nötig, werden Sie bei einem Anbieter angemeldet, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
  • Ihre Agentur für Arbeit entscheidet über Ihren Antrag. Sie erhalten dann einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Damit Sie die oben beschriebenen Leistungen bei Arbeitserprobung/Abklärung der beruflichen Eignung erhalten können, müssen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Teilnahme an einer durch die Agentur für Arbeit geförderten Diagnosemaßnahme vereinbart haben.


Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.




Rechtsgrundlage

§ 49 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

§ 112 Absatz 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja




Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Tel.: +49 911 179-0
Fax: +49 911 179-2123
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
Web: www.arbeitsagentur.de
 


Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline


Tel.: +49 800 4555520
 


Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline


Tel.: +49 800 4555500
 


Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder


Web: www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner
 


Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte


Web: www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/servicetelefon-fuer-hoergeschaedigte
 


Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit


Web: con.arbeitsagentur.de/prod/apok/kontakt/de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein