Was erledige ich wo?
Lizenzbestätigung (Verification Letter) für Pilotinnen und Piloten beantragen
Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen, benötigen Sie eine amtlich bestätigte Lizenz für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter). Diese können Sie kostenpflichtig beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen möchten, müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde des anderen Landes gegebenenfalls einen Verification Letter, also eine Bestätigung Ihrer Fluglizenz, nachweisen.
Eine offizielle Lizenzbestätigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Diese ermöglicht Ihnen, die Validität Ihrer Lizenz digital und amtlich bestätigt nachzuweisen.
Sie können die Lizenzbestätigung als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen.
Kurztext
- Pilotenlizenz Ausstellung Bestätigung
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Bestätigung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten kann beantragt werden
- Vorlage bei ausländischen Luftfahrtbehörden gegebenenfalls notwendig für Flüge außerhalb der Europäischen Union (EU)
- Lizenzbestätigung (Verification Letter) dient als digitaler, amtlich bestätigter Nachweis im Ausland
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Antrag durch:
- natürliche Person
- juristische Person
- Antrag kann in Vertretung gestellt werden
- Antrag ist kostenpflichtig
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
Fristen
Die Erteilung einer Lizenzbestätigung für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter) können Sie beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.
Voraussetzungen
- Um eine Lizenzbestätigung beantragen zu können, müssen Sie über eine gültige, aktuelle Lizenz verfügen.
- Sie müssen die Validität Ihrer Lizenz bestätigen.
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Sie sind
- eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
wenn Sie eine Lizenzbestätigung beantragen:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
- Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebescheinigung
bei einer Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
wenn der Versand an eine bevollmächtigte Person erfolgt:
- Nachweis der Kostenübernahme
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs.1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 65 Absatz 5 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Teil-FCL-Lizenz, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
E-Mail: changeofstate@LBA.de
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