Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle beantragen

Wenn Sie einen Eintrag aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.  


Beschreibung

Zusammen mit einer Löschung können Sie eine Kennzeichenvormerkung für eine spätere Wiederzulassung beantragen.

Zudem können Sie bei einem Verkauf in das Ausland folgende Leistungen beantragen:

  • Ausstellung einer Löschungsbescheinigung,
  • Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export),
  • Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LuftfahrtBundesamt (LBA) oder
  • Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original.

Sie müssen das Kennzeichen des Luftfahrzeugs, das Sie aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, angeben und erforderliche Unterlagen dazu hochladen.

Sie können die Löschung als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise in dessen oder deren Vertretung beantragen.

Kurztext

  • Luftfahrzeugrolle Löschung Eintragung
  • Möglichkeit einer Löschung der Eintragung eines Luftfahrzeugs in der Luftfahrzeugrolle
  • Angabe des Kennzeichens des Luftfahrzeugs, für das eine Löschung des Eintrags aus der Luftfahrzeugrolle vorgesehen ist, ist eine Voraussetzung.
  • Möglichkeit, Kennzeichen für spätere Wiederzulassung vorzumerken
  • Bei Verkauf in das Ausland besteht die Möglichkeit, weitere Anträge zu stellen, wie
    • die Ausstellung einer Löschungsbescheinigung,
    • die Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrbehörde durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA),
    • die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) und/oder
    • die Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original
  • Hochladen erforderlicher Unterlagen ist eine Voraussetzung
  • Die Löschung kann von der Eigentümerin oder dem Eigentümer beantragt werden
  • Möglichkeit die Leistung als Vertretung zu beantragen
  • Die Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle, die Kennzeichenvormerkung, die Ausstellung einer Löschungsbescheinigung, die Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde, die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für die Ausfuhr in einen Drittstaat und die Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original sind kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Um die Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle zu beantragen und gegebenenfalls weitere Leistungen bei einem Verkauf in das Ausland zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Wenn Sie einen OnlineDienst nutzen wollen:
    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Wenn Sie ein Formular nutzen wollen:
    • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
    • Sie müssen Ihre Unterlagen im Original per Post an das Luftfahrt-Bundesamt schicken.
  • Bevor die Eintragung in der Luftfahrzeugrolle gelöscht wird, prüft das LuftfahrtBundesamt ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid über die erfolgte Löschung abrufen. Falls beantragt, erhalten Sie
    • die Löschungsbescheinigung,
    • das Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export)
    • und gegebenenfalls erhalten Sie das Lufttüchtigkeitszeugnis im Original zurück.

Voraussetzungen

  • Sie sind eingetragener Eigentümer oder Eigentümerin eines in der Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeuges.
  • Der Antrag kann auch in Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin beantragt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen:

  • Eintragungsschein
  • Lufttüchtigkeitszeugnis
  • Lärmzeugnis

Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

  • Zustimmung der Eigentümer oder Eigentümerinnen

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird:

  • Lufttüchtigkeitsnachweis, ausgestellt für ein Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export), das nicht älter als 60 Tage sein darf
  • bestätigte Zusatzinformationen der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO)

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll:

  • Lufttüchtigkeitsnachweis

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.




Rechtsgrundlage

§ 8 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

§ 9 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

§ 13 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

§ 19 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch



Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-5480
Fax: +49 531 2355-5498
E-Mail: RefT4@lba.de
Web: www.lba.de/DE/Technik/Verkehrszulassung/Verkehrszulassung_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein