Was erledige ich wo?
Medizinische Reha auf Kosten der Rentenversicherung beantragen
Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.
Beschreibung
Die medizinische Rehabilitation dient der Verbesserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit.
Eine Wiederholung der medizinischen Reha ist grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren möglich - es sei denn, die Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig erforderlich.
Die Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach Ihren Beschwerden.
Die Reha findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragseinrichtungen statt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel 3 Wochen. Für Abhängigkeitskranke gibt es von dieser Leistungsform und -dauer abweichende Regelungen.
Das wird von der Rentenversicherung gezahlt:
- die Reise
- die Unterkunft
- die Verpflegung
- die ärztliche Betreuung
- die therapeutischen Leistungen
- die medizinischen Anwendungen
Bei einer stationären medizinischen Reha können Sie mit maximal 10,00 EUR am Tag an den Kosten beteiligt werden. Die Zuzahlung ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.
Falls Arbeitgebende aufgrund von gleichartigen Vorerkrankungen während Ihrer medizinischen Reha das Arbeitsentgelt nicht weiterzahlen, erhalten Sie von der Rentenversicherung möglicherweise ein Übergangsgeld.
Eine medizinische Reha können Sie nicht erhalten, wenn Sie
- wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger haben (zum Beispiel von der Unfallversicherung),
- verbeamtete Person, Soldatin, Soldat, Richterin oder Richter sind. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können,
- bereits eine Altersrente (mindestens zwei Drittel der Vollrente) beziehen oder beantragt haben,
- dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen oder
- sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.
Kurztext
- Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen Rehabilitation Bewilligung
- Reha wird bei krankheitsbedingter, geminderter oder gefährdeter Erwerbsfähigkeit durchgeführt
- Leistungen und Reha-Einrichtung richten sich nach Art der Beschwerden
- grundsätzlich alle 4 Jahre möglich
- Dauer: in der Regel 3 Wochen
-
gezahlt werden:
- Reise
- Unterkunft
- Verpflegung
- ärztliche Betreuung
- therapeutische Leistungen
- medizinische Anwendungen
- bei einer stationären medizinischen Reha sind - je nach Einkommen - maximal 10,00 EUR Zuzahlung pro Tag zu leisten
-
Von der Rentenversicherung werden keine Leistungen erbracht,
- wenn ein anderer Reha-Träger gleichartige Leistungen erbringt, beispielsweise wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit,
- für Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten oder Richterinnen beziehungsweise Richter,
- für Beziehende einer Altersrente und
- für Versicherte, die sich in Untersuchungshaft befinden oder eine Freiheitsstrafe verbüßen.
- Antrag kann online, persönlich oder schriftlich gestellt werden
- zuständig: Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Fristen
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
- Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
- Wenn Sie dem Link "Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
- Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Sie erhalten eine Sendebestätigung.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
- Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
- Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
- In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
- Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
- Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
-
Senden Sie alle Unterlagen
- per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
- geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Voraussetzungen
Sie können eine medizinische Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten, wenn Sie
- mindestens 15 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (sogenannte „Wartezeit von 15 Jahren) oder
- eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
- eine große Witwen oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten oder
- in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag für 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
- innerhalb von 2 Jahren nach einer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder
- vermindert erwerbsfähig sind beziehungsweise dies ist in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 3 Wochen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Befundbericht Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes
Rechtsgrundlage
§ 15 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. -
Klage
Detaillierte Informationen, wie Sie Klage erheben, können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung
Ihr zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: +49 800 10004800
Web: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Servicetelefon-fuer-Hoergeschaedigte/servicetelefon-fuer-hoergeschaedigte_node.html
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