Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Mittel zu einem bewilligten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Projekt- oder institutionelle Förderung" anfordern

Als Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung haben Sie eine projektgebundene oder institutionelle Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewilligt bekommen? Dann können Sie die Mittel bei Projektstart beim BMZ anfordern.  


Beschreibung

Wenn Ihnen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen positiven Förderbescheid zugesandt hat, erhalten Sie für Ihr Forschungs- oder Evaluierungsprojekt beziehungsweise für Ihre Institution Fördemittel.

Die Auszahlung der Gelder können Sie beim BMZ beantragen, sobald Ihr Fördervorhaben beginnt. Das BMZ veranlasst dann die Auszahlung.

Kurztext

  • Projekt oder institutionelle Förderung - BMZ Festsetzung
  • für bewilligte Maßnahmen der Projekt- oder institutionellen Förderung können bei Projektstart Mittel beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angefordert werden
  • Fördermittel können online angefordert werden
  • Voraussetzung: für das Projekt liegt ein Zuwendungsbescheid des BMZ vor
  • Kosten: kostenlos
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


Fristen

Sobald Sie für eine projektbezogene oder institutionelle Förderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Fördermittel online anfordern:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie das Formular online ab.

Fördermittel per Post anfordern:

  • Fragen Sie den formlosen Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
  • Füllen Sie diesen Antrag aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.

Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Ansonsten bekommen Sie die Fördermittel ausgezahlt.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Zuwendungsbescheid des BMZ zur Projektförderung oder institutionellen Förderung erhalten.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Mittelanforderung
  • Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung



Rechtsgrundlage

Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2305, Titel 544 01, 532 04, 685 41 und 894 41

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)

Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat Evaluierung, Ressortforschung, DEval und IDOS
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt

Postanschrift
Postfach: 120322
53045 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99535-0
Fax: +49 228 99535-3500
E-Mail: RLG34@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de/de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein