Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen melden

Wenn Sie als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteiltem Amateurfunk-Rufzeichen Ihre ortsfesten Amateurfunkstellen neu einrichten oder dauerhaft verlegen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.  


Beschreibung

Mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst haben Sie mindestens einen Standort einer ortsfesten Amateurfunkstelle angegeben. Möchten Sie diesen Standort, zum Beispiel aufgrund eines Umzuges, dauerhaft verlegen, so müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Eine Verlegung gilt dann als dauerhaft, wenn sie für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten vorgesehen ist.

Wenn Sie neben Ihrer bestehenden eine weitere ortsfeste Amateurfunkstelle errichten möchten, benötigt die BNetzA vorab ebenfalls eine Meldung von Ihnen.

Falls Ihre angezeigte ortsfeste Amateurfunkstelle eine Strahlungsleistung von 10 Watt equivalent isotropically radiated power (EIRP) überschreitet, ist zusätzlich zu Ihrer Anzeige der Neuerrichtung beziehungsweise Verlegung auch eine Anzeige Ihrer ortsfesten Amateurfunkanlage nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nötig. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zur Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen gemäß BEMFV.

Kurztext

  • Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle Entgegennahme
  • Inhabende einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst müssen der Bundesnetzagentur (BNetzA) mitteilen, wenn sie
    • den Standort Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle dauerhaft, das heißt für mindestens 3 Monate, verlegen oder
    • die Neueinrichtung einer weiteren ortsfesten Amateurfunkstelle planen
  • Anzeige per Online-Formular oder formlos
  • Kosten: 18,50 EUR
  • zu beachten sind die Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)


Fristen

Ihre Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise der dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle können Sie online oder formlos per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

Anzeige online einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Anzeige auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihre Anzeige online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Anzeige formlos per Post oder E-Mail einreichen:

  • Schicken Sie Ihre Anzeige formlos per E-Mail oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnehme am Amateurfunkdienst.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige auf Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise auf Verlegung des Standorts muss vor Inbetriebnahme der Amateurfunkstelle gestellt werden.



erforderliche Unterlagen

Anzeige




Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 4 Amateurfunkverordnung (AFuV)

§ 15 Amateurfunkverordnung (AFuV)

Abschnitt 3 der aktuellen Fassung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf für diese Leistung vorgesehen.




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund, Stadt

Tel.: 0231 99550
Fax: 0231 9955180
E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein