Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen

Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.  


Beschreibung

Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das obligatorische Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgebende bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um bestimmte Familienangehörige oder um geschäftsführende Gesellschafter handelt.

Kurztext

  • Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung
  • Bewilligung der obligatorischen Statusfeststellung
  • Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter handelt.
  • Klärung des Erwerbsstatus
  • Geprüft wird, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle)


Fristen

Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

  • Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
  • Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
  • Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Statusfeststellung
  • vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
  • gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
  • gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
  • falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
  • falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis



Rechtsgrundlage

§ 7a Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt

Postanschrift
12060 Berlin, Stadt

Tel.: +49 30 865-0
Fax: +49 30 865-27240
E-Mail: drv@drv-bund.de
Web: www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Home/home_node.html
 



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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein