Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Post- oder Kuriersendung bis EUR 150,00 beim Zoll anmelden

Wenn Sie Waren in Sendungen bis EUR 150,00 in Deutschland anmelden möchten, können Sie eine vereinfachte elektronische Zollanmeldung nutzen.  


Beschreibung

Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .

Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen

  • per Post,
  • per Kurier und
  • Beförderungen von anderen Dienstleistungsunternehmen,

die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.

Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.

Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:

  • Alkohol und alkoholische Getränke
  • Tabak und Tabakwaren
  • Parfüms und Eau de Toilette

Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.

Kurztext

  • Internet-Postanmeldung Durchführung
  • bei Einfuhr von Waren in Sendungen bis EUR 150,00
    • per Post
    • per Kurier
    • durch andere Dienstleistungsunternehmen
  • nur Erhebung Einfuhrumsatzsteuer, keine Erhebung von Zoll oder Verbrauchsteuer
  • Anmeldung mit verringertem Datensatz
  • Zollanmeldung online über Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
  • zuständig: Generalzolldirektion


Fristen

  • Die Zollanmeldung können Sie online im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung vornehmen:
  • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal auf und melden Sie sich an.
  • Rufen Sie den Menüpunkt „Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen“ (IPK) auf und füllen Sie die Anmeldung aus.
  • Senden Sie die Anmeldung ab.
  • Ihre Anmeldung wird geprüft.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung oder eine Nachricht in Ihr Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Sendung von geringem Wert im Sinne des Zollrechts.
  • Die Waren in der Sendung sind zollfrei und unterliegen keiner Verbrauchsteuer.
  • Die Waren in der Sendung unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 15 Minuten bei automatisierter Bearbeitung.


Kosten

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:

  • Rechnung



Rechtsgrundlage

Artikel 143a Delegierte Verordnung (2015/2446/EU) mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Artikel 23 Absatz 1, Artikel 25 und Artikel 27 Verordnung (1186/2009/EG) über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf im Steuerbescheid entnehmen.



Weitere Informationen

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: für die Zollanmeldung nein, gegebenenfalls für Beschau oder Abholung der Sendung

Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung




Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Tel.: +49 228 303-26030
Fax: +49 351 44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
 


Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)


Tel.: +49 228 303-26090
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskunft_Servicedesk_Tickets/auskunft_servicedesk_tickets_kontakt_node.html
 


Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Postanschrift
Postfach: 100761
01077 Dresden, Stadt

Tel.: +49 228 303-26040
Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein