Was erledige ich wo?
Praktische Prüfung anzeigen
Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen. Hierbei geben Sie Informationen zur Bewerberin beziehungsweise zum Bewerber sowie Prüfungsdetails an.
Beschreibung
Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.
Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden
- für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
- die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).
Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.
Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.
Kurztext
- Anzeige einer praktischen Prüfung Entgegennahme
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Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden
- für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL)
- die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR)
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Prüferinnen oder Prüfer müssen eine praktische Prüfung im Vorfeld dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anzeigen
- spätestens 7 Tage vor der Prüfung
- Anzeige erfolgt durch Prüfperson oder deren Vertretung
- Informationen zur Bewerberin beziehungsweise zum Bewerber sowie Prüfungsdetails müssen angegeben werden
- wird der Prüfungstermin nicht eingehalten, muss das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitgeteilt werden
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Fristen
Eine praktische Prüfung können Sie online anzeigen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie die Anzeige einer praktischen Prüfung aus.
- Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
- Senden Sie die Anzeige online ab.
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Voraussetzungen
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Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
- Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Rechtsgrundlage
§ 128 Absatz 2 Satz 1 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3
38144 Braunschweig
Fax: +49 531 23554395
E-Mail: prueferangelegenheiten@LBA.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_L/L3/L3_node.html
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