Was erledige ich wo?
Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen
Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.
Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.
Kurztext
- Zusätzliche Altersvorsorge Festsetzung Rückzahlung
- der Rückzahlungsbetrag wird durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) ermittelt
- und dem Anbieter mitgeteilt
- der Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag vom Auszahlungsbetrag ein, führt diesen an die ZfA ab und informiert für die Altersvorsorge Sparende mittels einer Bescheinigung über den Rückzahlungsbetrag
- für die Altersvorsorge Sparende können innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags beantragen
- die ZfA überprüft die zurückgeforderten Beträge
- für die Altersvorsorge Sparende erhalten hierüber einen Bescheid
- zuständig: Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA)
Fristen
- Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
- Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
- Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
- Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
- Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
- Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags
Rechtsgrundlage
§ 90 Absatz 4 Satz 2 bis 6 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 93 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 94 Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Ansprechpartner
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776
Postanschrift
10868 Berlin, Stadt
Tel.: +49 3381 21677200
E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de
Web: www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
Landesportal Schleswig-Holstein