Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln

Haben Sie ein steuerliches Anliegen, das nicht von den anderen im Bundesportal aufgeführten Leistungen des Zolls umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.  


Beschreibung

Nicht jedes Anliegen, das ein steuerliches Thema des Zolls betrifft, ist von den im Bundesportal aufgeführten Leistungen umfasst. Sollten Sie solch ein Anliegen haben, können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.

Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online über das Zoll-Portal stellen wollen, stehen Ihnen dort folgende Anträge zur Verfügung:

  • Sonstige Anträge und Mitteilungen (zum Beispiel für Akteneinsicht)
  • Steuerbürge

Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag schriftlich stellen wollen, stehen Ihnen Formulare des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Steuerbürgen
  • Sicherungsübereignungsvertrag
  • Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige

Kurztext

  • Sonstige Nachrichten im steuerlichen Bereich Entgegennahme
  • Möglichkeit, sonstige Anträge und Mitteilungen an die Zollverwaltung in steuerlichen Angelegenheiten zu übermitteln,
    • die nicht unter andere Leistungen des Zolls fallen und
    • für die in der Regel keine feste Form des Austauschs von Informationen und Nachrichten vorgegeben ist
  • Beispiele sind die Themen
    • Steuerbürgen,
    • Akteneinsicht,
    • Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige
  • Anfrage möglich: online, per Fax, per Post, per E-Mail
  • erforderliche Unterlagen, Bearbeitungsdauer und Fristen vom jeweiligen Fall abhängig
  • zuständig: örtlich zuständiges Hauptzollamt oder bei Steuerbürgen Generalzolldirektion


Fristen

Sie können Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online sowie per Post, Fax oder E-Mail stellen.
Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Online:

  • Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
    • Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
    • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
  • Rufen Sie die Dienstleistung “Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen“ auf und wählen Sie das Formular „Sonstige Anträge und Mitteilungen“ oder „Steuerbürge“ aus.
  • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
  • Schicken Sie das Formular an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion (GZD).
  • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
  • Das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem elektronischen Bescheid über Ihren Antrag.

Post, Fax oder E-Mail:

  • Sie können in der Regel Ihre Anfrage oder Ihren Antrag formlos stellen.
  • Für folgende Themen stehen Formulare bereit:
    • Steuerbürgen
    • Sicherungsübereignungsvertrag
    • Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige
  • Nutzen Sie diese, wenn sie für Ihren Fall relevant sind.
  • Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
  • Reichen Sie die Anfrage oder den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise der Generalzolldirektion (GZD) ein.
  • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
  • Das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

Voraussetzungen

Es gibt eine steuerliche Angelegenheit,

  • die Sie betrifft,
  • für die die Zollverwaltung zuständig ist,
  • für die in der Regel keine feste Form des Austauschs von Informationen und Nachrichten vorgegeben ist und
  • die nicht von anderen Leistungen des Zolls umfasst ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ob Fristen zu beachten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Bearbeitungsdauer

Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Ob Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.




Rechtsgrundlage

§ 109 Abgabenordnung (AO)

§ 110 Abgabenordnung (AO)

§ 244 Abgabenordnung (AO)

§ 247 Abgabenordnung (AO)

§ 46 Abgabenordnung (AO)

§ 123 Abgabenordnung (AO)

§ 80 Abgabenordnung (AO)

§ 41 Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV)

Rechtsbehelf

  • Einspruch



Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:

Für sonstige Anträge und Anfragen ist grundsätzlich Ihr Hauptzollamt zuständig.
Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt. Nur in folgenden Fällen ist die Generalzolldirektion für Steuerbürgen zuständig:

  • Zulassung von Steuerbürgen,
  • deren Änderung,
  • Erhöhung der Bürgschaftssumme und
  • Widerruf der Zulassung als Steuerbürge.



Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Postanschrift
Postfach: 100761
01077 Dresden, Stadt

Tel.: +49 228 303-26040
Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
 


Generalzolldirektion Bereich Steuerbürgen – Herr Holger Jahn und Frau Emily Oldenburg-Preuß



Postanschrift
Behlertstraße 3a / Haus T
14467 Potsdam

Tel.: +49 228 303-31164
E-Mail: DIIIA2.gzd@zoll.bund.de
 


Örtlich zuständiges Hauptzollamt


Web: www.zoll.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein