Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Status Sichere Lieferkette ändern, verlängern oder zurückgeben

Sie als Unternehmen, das über einen entsprechenden Status in der sicheren Lieferkette verfügt, können eine Änderung oder Verlängerung dieses Status beantragen oder diesen zurückgeben.  


Beschreibung

Unternehmen, die über einen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Status der sicheren Lieferkette verfügen, müssen sicherstellen, dass das Sicherheitsprogramm für die Betriebsstandorte während des jeweiligen Zulassungszeitraumes immer aktuell ist.

Das Sicherheitsprogramm muss daher fortlaufend aktualisiert und dem Luftfahrt-Bundesamt zur Zulassung der Änderung vorgelegt werden.

Änderungen am Sicherheitsprogramm betreffen beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • Namensänderung des Unternehmens
  • Änderungen betreffend Sicherheitsmaßnahmen
  • Änderungen betreffend die Sicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Sicherheitsbeauftragten
  • wiederholende Zulassung (Verlängerung) eines vorhandenen Status

Hinweis: Sie müssen Ihrem Antrag auf wiederholende Zulassung ebenfalls ein aktuelles Sicherheitsprogramm beifügen. Rückgabe eines vorhandenen Status:

  • sonstige Änderungen

Wenn Sie den Status für einen Betriebsstandort nicht mehr benötigen, weil beispielsweise die Tätigkeit dort eingestellt wurde oder die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden können, müssen Sie den Status zurückgeben.

Unter Umständen werden Ihre Änderungen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft. Grundlage für eine Genehmigung der Änderung oder wiederholten Zulassung (Verlängerung) ist ein, den aktuellen Gegebenheiten entsprechendes, Sicherheitsprogramm. Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie einen Bescheid.

Kurztext

  • Zulassung Sichere Lieferkette Deutschland Änderung
  • Zulassung für die sichere Lieferkette ändern, verlängern oder zurückgeben
  • betrifft den Status
    • reglementierter Beauftragter (regB)
    • reglementierter Lieferant (regL)
    • bekannter Versender (bV)
    • Transporteur
  • Sicherheitsprogramm ist durch das Unternehmen fortzuschreiben und bei geänderten Bedingungen anzupassen
  • vor Umsetzung der Änderungen ist das Sicherheitsprogramm dem Luftfahrt-Bundesamt zur Genehmigung vorzulegen
  • Luftfahrt-Bundesamt prüft die Zulassung der Änderung von Sicherheitsprogrammen
  • Änderung kann eine Vor-Ort-Kontrolle des Betriebsstandortes durch das Luftfahrt-Bundesamt bewirken
  • Voraussetzung:
    • zugelassener Status der sicheren Lieferkette
  • erforderlich:
    • Angaben zu den Änderungen
    • Hochladen der Unterlagen
  • Beantragung durch:
    • Sicherheitsbeauftragte oder -beauftragter
    • Vertretung
  • für die Änderung oder wiederholende Zulassung eines Status werden Gebühren erhoben
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Fristen

Sie können die Änderung der Zulassung eines Status für die sichere Lieferkette online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag auf.
  • Sie sollten im Idealfall bereits ein Nutzerkonto Bund erstellt haben, um den Antrag auch später darüber verwalten zu können.
  • Zuerst geben Sie die Daten zur antragstellenden Person an. Diese enthalten persönliche Daten und Kontaktdaten.
  • Im nächsten Schritt machen Sie Angaben zum Betriebsstandort des Unternehmens, für den die Änderung beantragt werden soll.
  • Weiter haben Sie die Auswahlmöglichkeit, ob Sie eine Änderung, die wiederholende Zulassung (Verlängerung) oder die Rückgabe für einen zugelassenen Betriebsstandort beantragen. Wenn Sie eine wiederholende Zulassung beantragen möchten, können Sie gleichzeitig eine Änderung beantragen.
  • Im nächsten Schritt machen Sie Angaben zur Änderung, wiederholenden Zulassung oder Rückgabe und laden die jeweils erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftragten oder die Stellvertretenden betreffen, geben Sie alle relevanten dienstlichen Daten zu den Personen an und geben eine entsprechende Erklärung ab. Anschließend laden Sie die Unterlagen für die neuen Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen hoch.
  • Bei bekannten Versendern, reglementierten Beauftragten und Transporteuren laden Sie anschließend zusätzlich das Benennungsschreiben hoch.
  • Bei sonstigen Änderungen beschreiben Sie detailliert die Änderungen und laden entsprechende Anlagen und Nachweise hoch.
  • Wenn die Angaben vollständig sind, nimmt das Luftfahrt-Bundesamt eine Prüfung des Antrags vor und stimmt eventuell offene Fragen mit Ihnen ab.
  • Wenn dem Luftfahrt-Bundesamt alle notwendigen Informationen zum Antrag vorliegen, wird wenn notwendig mit der oder dem Sicherheitsbeauftragten ein Termin für eine Vor-Ort-Kontrolle vereinbart.
  • Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle wird die Umsetzung der im Sicherheitsprogramm beschriebenen Maßnahmen durch das Luftfahrt-Bundesamt überprüft.
  • Stellt das Luftfahrt-Bundesamt fest, dass es Abweichungen zwischen dem eingereichten Sicherheitsprogramm und den tatsächlichen Prozessen gibt, besteht die Möglichkeit, das eingereichte Sicherheitsprogramm oder die tatsächlichen Prozesse zu korrigieren.
  • Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens durch die Behörde einen Bescheid. Falls erforderlich, werden auch die zu veröffentlichen Daten (zum Beispiel in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette) des Betriebsstandortes angepasst.

Per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare für den entsprechenden Status auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Der Antrag kann auch zunächst formlos gestellt werden. Sie werden folgend vom Luftfahrt-Bundesamt aufgefordert, die erforderlichen Nachweise oder Formulare, die für die Bearbeitung des Antrages erforderlich sind, nachzureichen.
  • Wenn notwendig wird mit der oder dem Sicherheitsbeauftragten ein Termin für eine Vor-Ort-Kontrolle vereinbart.
  • Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle wird die Umsetzung der im Sicherheitsprogramm beschriebenen Maßnahmen durch das Luftfahrt-Bundesamt überprüft.
  • Stellt das Luftfahrt-Bundesamt fest, dass es Abweichungen zwischen dem eingereichten Sicherheitsprogramm und den tatsächlichen Prozessen gibt, besteht die Möglichkeit, das eingereichte Sicherheitsprogramm oder die tatsächlichen Prozesse zu korrigieren.

Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens durch die Behörde einen Bescheid. Falls erforderlich werden auch die zu veröffentlichen Daten (zum Beispiel in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette) des Betriebsstandortes angepasst.

Voraussetzungen

  • Zulassung für die sichere Lieferkette


Kosten

Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Änderung und Verlängerung Ihres Status als Stelle der sicheren Lieferkette neue Gebührenpflichten.

Die Gebühren richten sich nach Luftsicherheitsgebührenverordnung.

Mögliche Zahlungsweisen per giropay oder per Überweisung.

Luftsicherheitsgebührenverordnung




erforderliche Unterlagen

bei Änderungen oder Verlängerung der Zulassung Ihres Status:

  • aktuelles Sicherheitsprogramm

bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftragte oder den Sicherheitsbeauftragten oder die Vertretenden betreffen, zusätzlich:

  • Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei reglementierten Lieferanten
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung der oder des Sicherheitsbeauftragten
  • Schulungsnachweis beziehungsweise den Nachweis einer Auffrischungsschulung (falls bereits vorhanden)
  • Benennungsschreiben bei reglementierten Beauftragten, Transporteuren und bekannten Versendern

bei Änderungen betreffend Ihrer Unternehmensdaten (wahlweise):

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeschein
  • Auszug aus einem anderen öffentlichen Register

bei Beantragung in Vertretung:

  • Vertretungsvollmacht

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.




Rechtsgrundlage

§9a Absatz 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

in Durchführungsverordnung in Verbindung mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 4
Hermann-Blenk-Straße 21
38108 Braunschweig

Postanschrift
38144 Braunschweig

Tel.: +49 531 23556490
Fax: +49 531 23556499
E-Mail: transporteure@lba.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_S/S4/S4_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein