Was erledige ich wo?
Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer beantragen
Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.
Beschreibung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Das Unternehmen oder die Person, welches oder welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.
Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer anmelden und entrichten.
Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer anmelden und entrichten.
Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie beim BZSt beantragen.
Kurztext
- Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer Vergabe
- Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer beantragen
- Versicherungsteuer: Besteuerung von Prämien oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen
- Feuerschutzsteuer: Besteuerung von Versicherungsentgelten für Feuerversicherungen, Wohngebäude oder Hausratversicherungen
-
Anträge auf eine Steuernummer können stellen:
- Versicherer
- Bevollmächtigte
- Versicherungsnehmer
- Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
-
Antrag: formlos
- per E-Mail, Fax oder per Post oder
- über das BZSt-Online-Portal (BOP)
- zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Fristen
Sie können Ihren Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung- und / oder Feuerschutzsteuer stellen:
- elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) oder
- per E-Mail, per Fax oder per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Online-Antrag im BOP:
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Füllen Sie das Formular Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für die Versicherungsteuer und/oder Feuerschutzsteuer über BOP vollständig aus.
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
-
Bitte geben Sie darin an:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre Adresse
- ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
- eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
- Übermitteln Sie den Antrag.
- Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
- Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit.
Antrag per Post, E-Mail oder Fax:
-
Verfassen Sie eine formlose Nachricht an das BZSt, in der Sie um die Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung oder Feuerschutzsteuer bitten.
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
-
Bitte geben Sie darin an:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre Adresse
- ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
- eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
- Senden Sie die Nachricht an das BZSt.
- Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
- Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer per Post mit.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- der Versicherer
- die oder der Bevollmächtigte oder
- der Versicherungsnehmer
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Rechtsgrundlage
§ 5 Absatz 1 Nummer 25 Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)
Rechtsbehelf
Bei der Zuteilung oder Nichtzuteilung einer Steuernummer handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Web: www.bzst.de
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Versicherung- und Feuerschutzsteuer
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 4060
Fax: +49 228 406183100
E-Mail: versicherungsteuer@bzst.bund.de
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