Was erledige ich wo?
Unterstützte Beschäftigung: Eine individuelle betriebliche Qualifizierung für Menschen mit Behinderungen beantragen
Wenn Sie besondere Hilfen bei der Eingliederung in das Berufsleben brauchen und aktuell behinderungsbedingt keine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren können, können Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen.
Beschreibung
Die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung soll Ihnen durch individuelle Qualifizierungen direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten. Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.
Sie erhalten die Chance auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht.
Nach dem Motto „erst platzieren, dann qualifizieren“ geht es möglichst schnell in einen Betrieb. Sie erweitern Ihre persönlichen Fähigkeiten, können Ihre Sozialkompetenz ausbauen und bekommen weiterführendes Wissen vermittelt.
Dafür steht Ihnen eine Qualifizierungstrainerin oder ein Qualifizierungstrainer zur Seite. Diese Person arbeitet für einen Anbieter, der Ihre Maßnahme umsetzt und begleitet. Dessen Aufgabe ist es auch, die betrieblichen Qualifizierungsplätze mit Ihnen zu suchen. Der Anbieter verfügt über ein großes regionales Netzwerk und hat viele Arbeitgeberkontakte.
Die individuelle betriebliche Qualifizierung ist in 3 Phasen unterteilt:
- Einstiegsphase: Sie erproben berufliche Interessen und testen Ihre Fähigkeiten bei Bedarf in einem oder mehreren Betrieben. Mit Ihrer Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihrem Qualifizierungstrainer suchen Sie nach geeigneten Qualifizierungsplätzen und erheben, in welchen Bereichen Sie Unterstützung und Qualifizierung brauchen.
- Qualifizierungsphase: Sie erhalten eine praxisorientierte Qualifizierung und werden auf einem oder mehreren Qualifizierungsplätzen eingearbeitet. Zudem bekommen Sie an Projekttagen bei Ihrem Anbieter die berufsübergreifenden Kenntnisse vermittelt, die Sie für Ihre Arbeit brauchen.
- Stabilisierungsphase: Diese beginnt sobald Sie den auf Sie zugeschnittenen Arbeitsplatz ausfüllen, Ihre Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihr Qualifizierungstrainer feststellt, dass Sie keine Qualifizierung mehr brauchen und der Betrieb eine Übernahme in Aussicht stellt. Sie trainieren Ihre Aufgaben und Kompetenzen ausführlich im Berufsalltag und stärken und festigen Ihre Selbständigkeit. Darüber hinaus werden alle Beteiligten intensiv auf Ihre Beschäftigung vorbereitet.
Wie lange die einzelnen Phasen dauern, richtet sich nach Ihren individuellen Erfordernissen.
Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu 24 Monate.
Im Einzelfall kann sie um maximal 12 Monate verlängert werden. Ziel ist es, dass Sie durch die betriebliche Qualifizierung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhalten.
Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert. Außerdem steht Ihnen entweder Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld zu.
Kurztext
- Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung Bewilligung
- eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bietet Menschen mit Behinderungen durch individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten direkt im Betrieb berufliche Perspektiven
- gefördert werden Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, aber bei denen sich aufgrund Ihrer Behinderungen durch andere zum Beispiel abschlussorientierte Maßnahmen derzeit keine Teilhabe erfolgreich realisieren lässt.
-
Ablauf der Qualifizierung:
- es besteht die Möglichkeit zur beruflichen Orientierung im Arbeitsmarkt und zur Erprobung einfacher Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern
- die individuelle Qualifizierung findet direkt am Arbeitsplatz im Betrieb statt
- zusätzlich erfolgt auch eine übergreifende Wissens- und Kompetenzentwicklung
- ein Qualifizierungstrainer begleitet durchgehend während der Maßnahme, qualifiziert und unterstützt individuell
- Ziel der Qualifizierung: Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
- Die Maßnahme kann bis zu 24 Monate dauern. Im Einzelfall kann die Maßnahme um maximal 12 Monate verlängert werden.
- Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit (Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe) notwendig
- Zuständig: Agentur für Arbeit
Fristen
Damit Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
- Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
- In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob diese Maßnahme für Sie in Frage kommt.
- Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung Ihnen dabei hilft, am Arbeitsleben teilzuhaben, werden Sie entweder bei einem Anbieter, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt, angemeldet oder zu möglichen Alternativen (Leistung als Persönliches Budget) beraten.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
- Steht der Termin für den Start Ihrer Teilnahme an der Maßnahme fest, werden Sie informiert.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
-
Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
- Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
- Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, brauchen aber aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung und andere Maßnahmen können Ihnen wegen Ihrer Behinderungen derzeit nicht ausreichend helfen, um am Arbeitsleben teilzuhaben.
- Sie benötigen keine besonderen Angebote einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.
Rechtsgrundlage
§ 112 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
§ 55 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Tel.: +49 800 4555500
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder
Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte
Web: www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/servicetelefon-fuer-hoergeschaedigte
Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Landesportal Schleswig-Holstein