Was erledige ich wo?
Unterstützung für die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei der Agentur für Arbeit beantragen
Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei einem Maßnahmeträger teilnehmen.
Beschreibung
Eine außerbetriebliche Berufsausbildung ist eine Alternative zu einer Ausbildung in einem Betrieb, wenn Sie noch keine Ausbildung gefunden haben und Sie keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll.
Eine außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für Sie auch dann in Frage, wenn Ihre betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde und die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung auch mit zusätzlicher Unterstützung derzeit nicht möglich ist. Sie können dann die Ausbildung bei einem Maßnahmeträger fortsetzen. Die bisherige Ausbildungszeit wird - wenn möglich - berücksichtigt.
Dabei ist es grundsätzlich egal, wie alt Sie sind.
Ihre außerbetriebliche Berufsausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsberuf statt. Freie Berufe sowie Pflegeberufe können nicht außerbetrieblich ausgebildet werden.
Ihre Ausbildung findet bei einem Maßnahmeträger statt. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Berufsausbildungsbeihilfe bekommen.
Für den theoretischen Teil der Berufsausbildung besuchen Sie eine Berufsschule. Ihr praktischer Teil findet je nach Modell
- grundsätzlich in den Werkstätten des Maßnahmeträgers statt einschließlich betrieblicher Ausbildungsphasen oder
- grundsätzlich bei einem Ausbildungsbetrieb statt, mit dem der Maßnahmeträger kooperiert.
Bei der Ausbildung bei Ihrem Maßnahmeträger können Sie unter anderem
- Nachhilfe in einzelnen Fächern oder beim Erlernen der deutschen Sprache,
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen,
- Unterstützung bei Alltagsproblemen,
- vermittelnde Gespräche mit Ihren Ausbilderinnen oder Ausbildern, Lehrkräften und Eltern
erhalten.
Ein erfahrenes Team von Ausbilderinnen und Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und -pädagogen begleitet Sie während der gesamten Zeit. Sie entwickeln zusammen mit Ihnen einen ganz persönlichen Förderplan auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes.
Während der außerbetrieblichen Berufsausbildung wird Ihr Übergang in eine betriebliche Ausbildung gefördert.
Beim Vorliegen bestimmter Gründe können Sie Ihre Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren.
Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teilnehmen, wenn Ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und Sie durch die Ausbildung am Arbeitsleben teilhaben können.
Kurztext
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Bewilligung SGB III
- Berufsausbildung bei einem Maßnahmeträger, wenn der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung voraussichtlich erreicht werden kann
-
Förderungsfähig sind:
-
junge Menschen, die
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben (mit oder ohne Abschluss) und
- keine abgeschlossene berufliche Erstausbildung haben und
- lernbeeinträchtigt und/oder sozial benachteiligt sind oder
- deren betriebliches oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde.
-
junge Menschen, die
-
2 Durchführungsformen:
- Ausbildung mit Praxisteil in einem externen Betrieb
- Ausbildung mit Praxisteil in den Werkstätten des Maßnahmeträgers einschließlich betrieblicher Ausbildungsphasen
- Theorieteil in der Berufsschule
-
Förderfähige junge Menschen
- schließen Ausbildungsvertrag mit Bildungsträger ab
- bekommen Ausbildungsvergütung und
- sind sozialversichert
- Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung wird in einem persönlichen Gespräch bei der Agentur für Arbeit besprochen
- Maßnahmeträger wird von Agentur für Arbeit mit der Durchführung der außerbetrieblichen Berufsausbildung beauftragt
- Während der Ausbildung: regelmäßige Gespräche mit Agentur für Arbeit über den Stand der Ausbildung
- Ziel: Übergang in betriebliche Berufsausbildung
- Teilnahme an der außerbetrieblichen Berufsausbildung kostenlos
- zuständig: Agentur für Arbeit
Zuständigkeit
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Fristen
An einer außerbetrieblichen Berufsausbildung können Sie nach einem persönlichen Gespräch bei der Agentur für Arbeit, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Maßnahme und eines freien Platzes teilnehmen.
-
Wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit und vereinbaren Sie ein Gespräch. Nutzen Sie dazu gerne die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren oder Dokumente und Nachweise online bequem und sicher zu übermitteln.
- Sollten Sie Leistungen nach den SGB II erhalten, ist für Sie das Jobcenter zuständig.
- Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finden Sie über den Dienststellenfinder. Sie hängt von Ihrem Wohnort ab.
- Vor Ort nimmt die Berufsberaterin oder der Berufsberater der Agentur für Arbeit Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung erfüllen.
- Ist das der Fall, benennt die Berufsberaterin oder der Berufsberater der Agentur für Arbeit den für Ihre Teilnahme geeigneten Bildungsträger.
- Die Agentur für Arbeit informiert den Maßnahmeträger darüber, dass Sie bei ihm eine Ausbildung beginnen werden.
- Sie werden vor Ausbildungsbeginn von dem Maßnahmeträger zu einem Abstimmungs- beziehungsweise Aufnahmegespräch eingeladen.
- Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Maßnahmeträger ab.
- Wenn der praktische Teil Ihrer Ausbildung in einem Betrieb stattfindet, schließen Sie zusätzlich einen Kooperationsvertrag mit Ihrem Maßnahmeträger und dem Betrieb ab.
- Der Maßnahmeträger informiert Sie schriftlich über Ihren Ausbildungsbeginn und Ausbildungsort und darüber, was Sie zum Start benötigen.
Voraussetzungen
Sie können an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teilnehmen, wenn
- Sie Ihre Schulpflicht erfüllt haben, egal ob mit oder ohne Schulabschluss.
- Sie noch keine Ausbildung gefunden und keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll.
- Ihre Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung nicht mit ausbildungsbegleitender Unterstützung erreicht werden kann, zum Beispiel mit der Assistierten Ausbildung.
- Sie lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.
Zum Personenkreis der Lernbeeinträchtigten zählen Sie, wenn
- Sie die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, aber keinen Schulabschluss besitzen,
- Sie eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besucht haben oder
- Sie trotz Hauptschul- oder vergleichbarem Schulabschluss eine betriebliche Ausbildung wahrscheinlich nicht erfolgreich absolvieren können.
Zum Personenkreis der sozial Benachteiligten zählen Sie,
- wenn erhebliche soziale, persönliche und/oder psychische Belastungen vorliegen und die Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung deshalb nicht erreicht werden können.
- Anhaltspunkte dafür können sein:
- Verhaltensauffälligkeiten
- Leistungsschwächen (zum Beispiel Lese- und Rechtschreibschwäche)
- Alleinerziehende
- straffällig gewordene junge Menschen
- junge Menschen, bei denen eine Suchtproblematik vorlag
- junge Menschen mit Migrationshintergrund mit Sprachdefiziten oder bestehenden Eingewöhnungsschwierigkeiten in einem fremden Umfeld.
Wenn Sie Ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung fortsetzen wollen, weil Ihr betriebliches oder ein anderes außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wurde, müssen Sie nicht zum Personenkreis der Lernbeeinträchtigten oder sozial Benachteiligten zählen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Sie Ihre Ausbildung innerhalb des Vertragszeitraumes der Maßnahme beenden können und ein freier Platz vorhanden ist.
Besondere Voraussetzungen für Ausländerinnen oder Ausländer:
Als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Förderung unter Berücksichtigung der bereits aufgeführten Voraussetzungen grundsätzlich bekommen, wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen oder arbeiten dürfen - es sei denn, es greifen gesetzlich vorgegebene Förderausschlüsse. Dies können Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erfragen.
Sie haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung, wenn Sie
- vor maximal 5 Jahren nach Deutschland gekommen sind, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen,
- gestattet oder geduldet sind.
Als neu einreisende förderungsberechtigte Ausländerin oder neu einreisender förderungsberechtigter Ausländer können Sie grundsätzlich nach einer Aufenthaltsfrist von 3 Monaten gefördert werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Die außerbetrieblichen Berufsausbildungen beginnen meistens im August oder September eines Jahres. Sie sollten daher für eine Teilnahme so frühzeitig wie möglich vor Beginn der außerbetrieblichen Berufsausbildung in der Agentur für Arbeit vorsprechen. Sie schließen vor Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Maßnahmeträger, der Ihnen auch einen festen Zeitrahmen für die Ausbildungsdauer vorgibt.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Sie benötigen Ihr letztes Schulzeugnis und Ihren Lebenslauf.
- Als Ausländerin oder Ausländer benötigen Sie den Nachweis des aktuellen Aufenthaltstitels.
- Sollten Sie über keinen Schulabschluss verfügen, aber die Schulpflicht erfüllt haben, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis.
- Gegebenenfalls weitere durch Sie beizubringende Unterlagen können sich aus dem Beratungsgespräch mit Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit ergeben.
Rechtsgrundlage
§ 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel.: +49 911 179-0
Fax: +49 911 179-2123
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
Web: www.arbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Tel.: +49 800 4555500
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder
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