Was erledige ich wo?
Verbindliche Zolltarifauskunft erhalten
Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
Beschreibung
Die Staaten der Europäischen Zollunion regeln die Einfuhr von Waren in den Binnenmarkt im „Gemeinsamen Zolltarif“. Die verschiedenen Waren werden darin klassifiziert und mit einer Codenummer versehen, aus der sich unter anderem die Abgabensätze und die notwendigen Unterlagen bei der Abfertigung ergeben.
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtsverbindlich an, unter welcher Codenummer eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif einzuordnen ist. Die Auskunft ermöglicht es Ihnen, die Eingangsabgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU erhoben werden, rechtzeitig zu berechnen und sich möglicherweise notwendige Unterlagen zu beschaffen. Das erleichtert Ihre betriebliche Kalkulation und eine zügige Abfertigung.
Bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank veröffentlicht. Über die Datenbank „Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte“ (EvZTA) der Europäischen Kommission können Sie diese Entscheidungen einsehen. Vertrauliche Angaben einer Entscheidung werden dabei entfernt.
Kurztext
- Verbindliche Zolltarifauskünfte Erteilung
- rechtsverbindliche Auskunft über die Einreihung von Waren im "Gemeinsamen Zolltarif"
- Antrag in der Regel nur elektronisch über Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
- Abfrage bereits ergangener Tarifentscheidungen über Datenbank "EvZTA" der EU-Kommission
- zuständig: Hauptzollamt Hannover
Fristen
Eine verbindliche Zolltarifauskunft erhalten Sie in der Regel elektronisch. Um eine verbindliche Zolltarif-Auskunft zu beantragen:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
- Sollten Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, folgen Sie den Anweisungen, um ein Bürger-, Benutzer- oder Geschäftskundenkonto anzulegen. Nach Prüfung und Freigabe Ihrer Daten können Sie Ihr Konto nutzen.
- Füllen Sie den Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarif-Auskunft aus, fügen Sie gegebenenfalls Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
- Das Antragsbegleitdokument können Sie nutzen, um Muster oder Proben der zu begutachtenden Ware an das Hauptzollamt Hannover zu senden. Beachten Sie die Hinweise des Zolls, in welchen Fällen Muster oder Proben nötig sind.
- Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid in Ihr elektronisches Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls.
- Prüfen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails. Mit einer E-Mail werden Sie informiert, wenn Nachrichten in Ihrem elektronischen Postfach eingegangen sind.
Um bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen einzusehen:
- Rufen Sie die Datenbank „Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte“ (EvZTA) der Europäischen Kommission auf.
- Starten Sie eine Abfrage, indem Sie ein bestimmtes Land, eine vZTA-Nummer, das Gültigkeitsdatum, ein Stichwort, einen Nomenklatur-Code oder eine Warenbeschreibung angeben.
Ein schriftlicher Antrag (Formular 0307 des Zolls) ist nur noch dann möglich, wenn die Computersysteme in Ihrer Firma oder beim Hauptzollamt Hannover ausgefallen sind.
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss sich auf eine tatsächlich beabsichtigte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr beziehen.
- Dies weisen Sie nach, indem Sie im Antrag konkret angeben, ob die vZTA für eine Wareneinfuhr, Warenausfuhr oder ein besonderes Verfahren (zum Beispiel Zollager) verwendet werden soll.
erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft
-
Gegebenenfalls müssen Sie
- Abbildungen, Datenblätter oder Warenbeschreibungen in elektronischer Form und
- Muster oder Proben der zu begutachtenden Ware vorlegen.
Rechtsgrundlage
Artikel 6, 14 bis 19, 22 bis 37, 44 und 52 Zollkodex (EU-Verordnung 952/2013)
Artikel 8 bis 23 der EU-Durchführungsverordnung 2015/2447 zur Umsetzung des Zollkodex
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung Ihrer vZTA-Entscheidung entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Tarifauskunft benötigen, können Sie sich an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Postanschrift
Postfach: 100761
01077 Dresden, Stadt
Tel.: +49 228 303-26040
Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
Landesportal Schleswig-Holstein