Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Verlängerung der Kennnummer einer Haltungsform beantragen

Haben Sie einen tierhaltenden Betrieb im Ausland und bereits eine Kennnummer erhalten? Dann können Sie diese bei weiterem Bedarf nach 2 Jahren verlängern lassen.  


Beschreibung

Wenn Sie einen tierhaltenden Betrieb mit Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat führen, können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Kennnummer erhalten, aus der die Haltungsform hervorgeht.

Mit dieser Kennnummer kann ein anderes Lebensmittelunternehmen, das Lebensmittel, das aus ihren Tieren hergestellt wurde, im Inland vertreibt, die freiwillige Tierhaltungskennzeichnung beantragen, die den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Auskunft über die Haltungsform der Tiere gibt. Alternativ können Sie mit der Kennnummer Ihre Lebensmittel im Wege der Direktvermarktung mit Tierhaltungskennzeichnung vertreiben.

Die Kennnummer ist auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet und kann durch die BLE jeweils um 2 Jahre verlängert werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihr tierhaltender Betrieb die Anforderungen der mitgeteilten Haltungsform weiterhin erfüllt. Sie müssen den Antrag spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Kennnummer stellen.

Bei der Mitteilung zur Verlängerung geben Sie zum Beispiel an:

  • Haltungsform der Tiere
  • Haltungseinrichtungen mit
    • Lageplänen, wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind
    • Angaben zur nutzbaren Bodenfläche
    • Angaben zu Anzahl der gehaltenen Tiere
    • Angabe der Behörde, die tierschutzrechtliche Vorgaben überwacht

Kurztext

  • Festlegung der Kennnummer für tierhaltende Betriebe im Ausland Verlängerung
  • tierhaltender Betrieb aus der Europäischen Union (EU) oder aus einem Drittstaat kann eine Kennnummer beantragen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mitgeteilt wird
  • Kennnummer ist auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet und kann durch die BLE jeweils um 2 Jahre verlängert werden
  • Kennnummer gibt Auskunft über die Haltungsform der Tiere
  • für die Verlängerung muss Betrieb eine Mitteilung bei der BLE einreichen
  • für die Verlängerung sind Angaben zu machen zum Beispiel zu:
    • Haltungsform der Tiere
    • Haltungseinrichtungen mit
      • Lageplänen, wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind
      • Angaben zur nutzbaren Bodenfläche
      • Angaben zu Anzahl der gehaltenen Tiere
      • Angabe der Behörde, die tierschutzrechtliche Vorgaben überwacht
  • Betrieb muss für Verlängerung nachweisen, dass Anforderungen der angegebenen Haltungsform weiterhin erfüllt werden
  • erfüllt eine Haltungseinrichtung die Anforderungen der mitgeteilten Haltungsform nicht mehr, kann die BLE für diese Haltungseinrichtung eine Kennnummer mit einer anderen Haltungsform festlegen
  • Antrag muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Befristung gestellt werden
  • Antragstellung online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post
  • zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)


Fristen

Die Verlängerung der Kennnummer kann online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

  • Öffnen Sie das Antragsformular.
  • Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.

Antrag per Post:

  • Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.

Antrag als Upload:

  • Sie speichern die ausgefüllte Mitteilung als PDF.
  • Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
  • Sie öffnen das Kontaktformular des BLE.
  • Geben Sie alle notwenigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Vorgangsbezogen" aus.
  • Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Verlängerung der Kennnummer" an und nennen Sie Ihre bisherige Kennnummer.
  • Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
  • Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
  • Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.

Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung der Verlängerung der Kennnummer. Diese wird Ihnen per Post übermittelt.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen tierhaltenden Betrieb im EU-Ausland oder in einem Drittstaat
  • Sie haben bereits für 2 Jahre eine Kennnummer erhalten.
  • Sie beantragen mindestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung.


Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung mit
    • Name und Anschrift des tierhaltenden Betriebes
    • Name und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers des tierhaltenden Betriebes
    • wenn vorhanden, Registriernummer
    • Angaben zu der Haltungseinrichtung. Wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind, Angaben zu allen Einrichtungen und Beifügen eines Lageplans
    • Angabe der für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zuständigen Behörde
    • Angaben über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden
    • Größe der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der Haltungseinrichtung
    • Anzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werden
    • Erklärung, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht
  • geeignete Nachweise, zum Beispiel:
    • amtliche Bescheinigungen
    • Teilnahme an einem staatlichen Tierwohllabel
    • Bescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen
    • bei der Haltungsform "Bio" entsprechendes Zertifikat



Rechtsgrundlage

§ 25 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)

§ 27 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Jahres
  • Es erfolgt keine Belehrung in Form einer Rechtsbehelfsbelehrung. Dadurch beläuft sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 6845-3861
Fax: +49 30 18106845-3548
E-Mail: tierhaltungskennzeichnung@ble.de
Web: www.ble.de/DE/Startseite/startseite_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein