Was erledige ich wo?
Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle beantragen
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeugs können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle beantragen.
Beschreibung
Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.
Sie können die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle vor der Zulassung zum Verkehr beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Verkehrszulassung.
Das Luftfahrzeug, für das Sie eine Vorabeintragung beantragen wollen, darf nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.
Zur Vorabeintragung müssen sind Angaben zum Luftfahrzeug und zum Standort des Luftfahrzeugs machen. Zudem müssen Sie Ihren Antrag begründen.
Mit einer Vorabeintragung ist es beispielsweise möglich, Ihr Luftfahrzeug mit Pfandrechten zu belasten und es in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eintragen zu lassen.
Kurztext
- Luftfahrzeugrolle Eintragung Vorabeintragung
- Eintragung in die Luftfahrzeugrolle vor der Zulassung zum Verkehr beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Vorabeintragung vorliegt
- Möglichkeit, die Leistung als Vertretung zu beantragen
- Beantragung der Vorabeintragung ist kostenpflichtig und abhängig von der Startmasse
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Fristen
Um eine Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid darüber, dass das Luftfahrzeug in der Luftfahrzeugrolle eingetragen ist, abrufen.
Voraussetzungen
- Das Luftfahrzeug, für das eine Vorabeintragung beantragt werden soll, darf nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.
- Sie müssen Eigentümer oder Eigentümerin des Luftfahrzeugs sein.
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Eine Vorabeintragung ist dann möglich, wenn Sie als Eigentümer oder Eigentümerin
- eine natürliche Person mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats sind oder
- die Staatsbürgerschaft eines Staates haben, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union gilt.
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Eigentümer oder Eigentümerinnen können auch juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland sein, bei denen
- der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht
- und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.
- Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten werden den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.
- Eigentümer oder Eigentümerinnen können auch natürliche oder juristische Personen aus einem Drittstaat sein, soweit ein Halterschaftsvertrag mit einem Staatsbürger oder einer Staatsbürgerin oder einer juristischen Person der EU für mindestens 6 Monate vorliegt.
- Sie können den Antrag auch als Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die erforderlich sind:
- Eigentumsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Eigentümers oder der Eigentümerin sowie der Eigentümer oder Eigentümerinnen bei Eigentümergemeinschaften
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
- Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, GbRs erforderlich sind:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation
Unterlagen, die für die Eintragung als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen erforderlich sind:
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
Unterlagen, die für Unternehmen erforderlich sind:
- Handelsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache
- Von den vertretungsberechtigten Organen der Gesellschaft unterschriebene Erklärung
Unterlagen, die für einen rechtsfähigen Verein erforderlich sind:
- Vereinsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Vereinsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache
Unterlagen, die für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit kleingewerblicher Tätigkeit erforderlich sind:
- Gesellschaftervertrag
- Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:
- Zustimmung der Eigentümer und/oder Eigentümerinnen
Unterlagen, die Sie hochladen können (wenn möglich):
- Nachweise, die den Grund für die Vorabeintragung belegen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Rechtsgrundlage
§ 14 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
§ 8 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
§ 64 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-5480
Fax: +49 531 2355-5498
E-Mail: RefT4@lba.de
Web: www.lba.de/DE/Technik/Verkehrszulassung/Verkehrszulassung_node.html
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