Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Voraussichtliches Jahreseinkommen der Künstlersozialkasse melden

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.  


Beschreibung

Sie sind selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig und über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder zuschussberechtigt? Dann müssen Sie einmal jährlich Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit melden.

Diese Angabe bezieht sich immer auf das kommende Jahr und stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge beziehungsweise Zuschüsse dar.

Bei der Abgabe Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte:

  • Für die Ermittlung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens berücksichtigen Sie sowohl Ihre Erfahrungen aus den bisherigen Gewinnen und Verlusten der letzten Jahre als auch die zukünftige Auftragslage.
  • Geben Sie Ihre Einkommensschätzung immer in vollen Eurobeträgen an.
  • Sollten Sie einen Verlust erwarten, tragen Sie als voraussichtliches Arbeitseinkommen EUR 0 ein.

Geben Sie die Einkommensschätzung nicht rechtzeitig ab, gefährden Sie Ihren Versicherungsstatus beziehungsweise Ihren Zuschussanspruch. Darüber hinaus ist die nicht rechtzeitige Abgabe der Einkommensschätzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Kurztext

  • Künstlersozialversicherung Änderung der Abgabe jährliche Einkommensschätzung
  • für erwerbsmäßig selbstständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten ist die Einkommensschätzung die Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge
  • die Einkommensschätzung umfasst das zu erwartende Arbeitseinkommen des Folgejahres
  • Arbeitskommen: Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beziehungsweise Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung vor Steuerabzug
  • jede Person, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert oder zuschussberechtigt ist, muss einmal jährlich bis zum 1.12. eine Einkommensschätzung für das nächste Jahr abgeben
  • im September versendet die Künstlersozialkasse eine entsprechende schriftliche Aufforderung
  • die Abgabe der Einkommensschätzung ist schriftlich oder online möglich
  • zuständig: Künstlersozialkasse


Fristen

Sie erhalten von der KSK per Post die Aufforderung, Ihre Einkommensmeldung abzugeben. Dies können Sie entweder online oder postalisch tun.

Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung online abgeben wollen:

  • Rufen Sie die Internetseite der KSK auf.
  • Gehen Sie in den Bereich „Jahreseinkommen online melden“.
  • Geben Sie dort Ihre Versicherungsnummer und den Authentifizierungscode ein (beides finden Sie auf der Aufforderung für die Abgabe Ihres voraussichtlichen Jahreseinkommens).
  • Beachten Sie, dass der Authentifizierungscode nur einmal gültig ist.
  • Anschließend bekommen Sie die Seite für die Abgabe Ihrer Meldung angezeigt.
  • Sie müssen dort Ihre Jahresmeldung in Euro eintragen und den Betrag auch noch einmal wiederholen.
  • Bitte kontrollieren Sie Ihren Kunstbereich und beachten hierbei die weiteren Hinweise direkt auf der Eingabeseite.
  • Abschließend geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein, wiederholen Sie diese Angabe in den dafür vorgesehenen Feldern und bestätigen Sie die Hinweise für Versicherte und die Datenschutzhinweise.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Abgabe Ihres voraussichtlichen Arbeitseinkommens und können an dieser Stelle auch einen Ausdruck für Ihre Unterlagen machen.
  • Zum Abschluss der Onlinemeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung schriftlich abgeben wollen:

  • Füllen Sie das Formular für die Abgabe des voraussichtlichen Arbeitseinkommens vollständig aus.
  • Beachten Sie dabei alle Hinweise, die Ihnen mit der Aufforderung zusammen übersandt wurden.
  • Unterschreiben Sie das Formular.
  • Bitte machen Sie keinerlei zusätzliche Angaben auf dem Formular.
  • Senden Sie das Formular an die KSK.
  • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung für die Abgabe Ihrer Meldung.

Voraussetzungen

  • Sie müssen aktuell über die KSK versicherungspflichtig sein.
  • Die KSK hat Sie aufgefordert, Ihre Einkommensmeldung abzugeben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die von Ihnen abgegebene Meldung wird umgehend gespeichert. Eine Mitteilung über Ihren neuen monatlichen Beitrag erhalten Sie rechtzeitig zur Fälligkeit des Januarbeitrags.



Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§ 12 Absatz 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§ 14 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGV IV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie der Beitragsmitteilung im Januar entnehmen.



Weitere Informationen

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Formular „Meldung Ihres voraussichtlichen Jahreseinkommens“ auf der Internetseite der Künstlersozialkasse




Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte



Postanschrift
26380 Wilhelmshaven

Tel.: +49 4421 9289000
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein