Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr beantragen

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.  


Beschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und am 15. November ausgezahlt.
Wurden vom BVA bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:

  • Verkehrsunternehmen
  • Verkehrsverbünde
  • Nahverkehrsorganisationen

Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.

Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.

Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.

Kurztext

  • Fahrgeldausfälle Erstattung Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah- und Fernverkehr durch den Bund
  • Erstattet werden Fahrgeldausfälle für Unternehmen aufgrund unentgeltlicher Beförderung von schwerbehinderten Menschen, ihrer Begleitpersonen, ihrer Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde sowie der mitgeführten Gegenstände.
  • Erstattung im laufenden Jahr in Form von Vorauszahlungen
  • Vorauszahlungen in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages für Fahrgeldausfälle des laufenden Kalenderjahres
  • wurden von Seiten des Bundesverwaltungsamtes bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:
    • Verkehrsunternehmen,
    • Verkehrsverbünde (nur im Nahverkehr) und
    • Nahverkehrsorganisationen (nur im Nahverkehr)
  • Antrag muss online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gestellt werden
  • zuständig: Bundesverwaltungsamt (BVA)


Fristen

Sie können den Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fern- und Nahverkehr online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

Antrag online stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Antragsformular auf Vorauszahlung online aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.

Antrag per Post stellen:

  • Laden Sie den Antrag auf Vorauszahlung von der Internetseite des BVA herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an das Bundesverwaltungsamt.
  • Sie können den Antrag zur schnelleren Bearbeitung vorab per E-Mail an das BVA schicken.


Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft. Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Voraussetzungen

Eine Vorauszahlung können Sie beantragen, wenn das erstattungsberechtigte Unternehmen bereits eine Erstattungszahlung (Schlusszahlung) durch das Bundesverwaltungsamt erhalten hat.


Hinweis:
Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, von dem bislang noch keine Berechnungsunterlagen vorliegen, müssen Sie zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag für das aktuelle Jahr innerhalb des laufenden Jahres stellen.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer

Vorauszahlungsanträge orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Zahlungsterminen 15.07. und 15.11. eines jeden Kalenderjahres.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§§ 228 ff. Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) (Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Weitere Informationen

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Fahrgeldeinnahmen als Berechnungsgrundlage sind immer Bruttobeträge.




Ansprechpartner

Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4

50728 Köln, Stadt

Tel.: +49 228 99358-72992
Fax: +49 228 9910358-55387
E-Mail: fahrgelderstattung@bva.bund.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein