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Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau, Ausbau oder die Nutzung eisenbahnspezifischer Infrastruktur beantragen

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn bauen, ausbauen oder betreiben möchten und dies mit Einwirkungen auf Gewässer verbunden ist, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.  


Beschreibung

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn

  • errichten,
  • ausbauen oder
  • nutzen,

wirkt sich das in den meisten Fällen auf Gewässer aus.

Dazu zählen zum Beispiel

  • oberirdische Binnengewässer,
  • Küstengewässer oder
  • das Grundwasser.

Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.

Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des EBA.

Um eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, können Sie das Antragsportal des EBA nutzen. Dort finden Sie folgende Online-Anträge:

  • WREBAU für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
  • WRE-ENG für Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer

Kurztext

  • Wasserrechtliche Erlaubnis Erteilung
  • Bau und Betrieb von Betriebsanlagen der Eisenbahn sind meist mit Gewässernutzung verbunden
  • für Gewässernutzung ist wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
  • kein Rechtsanspruch, Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des Eisenbahn-Bundesamts (EBA)
  • erforderliche Unterlagen:
    • Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit
      • sämtlichen im Antrag genannten Einleitungen und deren Einzugsgebiete,
      • Entwässerungssysteme, zum Beispiel Misch- oder Trennsysteme, sowie
      • Gewässer
    • amtlicher Lageplan oder Flurkartenauszug mit Maßstab 1:1000, 1:500 oder entsprechend angepasst
    • Nachweis über die fachliche Eignung der Gutachterin beziehungsweise des Gutachters
    • hydrotechnische Berechnungen
  • Voraussetzungen:
    • es handelt sich um eine Betriebsanlage von Eisenbahnen des Bundes
    • Bau, Ausbau oder Nutzung der Eisenbahn-Betriebsanlagen ist mit einer Gewässerbenutzung verbunden, zum Beispiel:
      • Gewässer aufstauen oder absenken
      • Wasser aus einem Gewässer entnehmen und ableiten, zum Beispiel als Brauchwasser
      • Grundwasser entnehmen, zutage fördern und ableiten
      • feste Stoffe aus einem Gewässer entnehmen
      • Stoffe in Gewässer einleiten oder einbringen
    • es sind keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten
    • Der Antrag wird von fachlichen Gutachterinnen oder Gutachtern begleitet und Antragstellende können eine Beteiligung nachweisen
  • Kosten: Gebühren berechnen sich nach Zeitaufwand zur Prüfung des Antrags; Stundensatz 120,00 EUR, pro angefangene Viertelstunde 30,00 EUR
  • Antragstellung online im Antragsportal des EBA, per Post oder per E-Mail
  • Bearbeitungsdauer: mindestens 10 Wochen
  • zuständig: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)


Fristen

Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis online, per Post oder per E-Mail beantragen.

Wasserrechtliche Erlaubnis online beantragen:

  • Gehen Sie auf das Antragsportal des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das Antragsportal des Eisenbahn-Bundesamtes besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Rufen Sie je nach Bedarf folgenden Onlinedienst auf:
    • WRE-BAU für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
    • WRE-ENG für Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch und senden den Antrag ab. Die Datei darf nicht größer sein als 30 Megabyte. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Das EBA prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
  • Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie außerdem einen Kostenbescheid.

Wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder E-Mail beantragen:

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag nach den Vorgaben in den entsprechenden Merkblättern.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie den Antrag per Post oder per E-Mail an das EBA. Die Dateien im E-Mail-Anhang dürfen nicht größer sein als 10 Megabyte. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Das EBA prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
  • Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie außerdem einen Kostenbescheid.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Betriebsanlage von Eisenbahnen des Bundes.
  • Der Bau, Ausbau oder die Nutzung Ihrer EisenbahnBetriebsanlagen ist mit einer Gewässerbenutzung verbunden, zum Beispiel indem Sie
    • Gewässer aufstauen oder absenken,
    • Wasser aus einem Gewässer entnehmen und ableiten, zum Beispiel als Brauchwasser,
    • Grundwasser entnehmen, zutage fördern und ableiten,
    • feste Stoffe aus einem Gewässer entnehmen oder
    • Stoffe in Gewässer einleiten oder einbringen.
  • Es sind keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten.
  • Der Antrag wird von fachlichen Gutachterinnen oder Gutachtern begleitet und Sie können eine Beteiligung nachweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Beginn der Gewässerbenutzung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert je nach Umfang, Antragsgegenstand und Qualität der Unterlagen mindestens 10 Wochen.



Kosten

Die Gesamthöhe der Gebühren, die Sie zahlen müssen, hängt von dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags ab:

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR



erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die wasserrechtliche Erlaubnis im Antragsportal des EBA beantragen:

  • Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit
    • sämtlichen im Antrag genannten Einleitungen und deren Einzugsgebiete,
    • Entwässerungssystemen, zum Beispiel Misch- oder Trennsysteme, sowie
    • Gewässer
  • amtlicher Lageplan oder Flurkartenauszug (Maßstab 1:1000, 1:500 oder entsprechend angepasst)
  • Nachweis über die fachliche Eignung der Gutachterin beziehungsweise des Gutachters

Wenn Sie die wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder per E-Mail des EBA beantragen:

  • Antragsschreiben
  • Ausführlicher Erläuterungsbericht mit näheren Angaben zur Herkunft und möglichen Belastung des Wassers
  • Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000
  • Lageplan im Maßstab 1:1.000, 1:500 oder entsprechend angepasst
  • Längsschnitte im Maßstab 1:1.000, 1:500 oder entsprechend angepasst
  • Nachweis über die fachliche Eignung der Gutachterin beziehungsweise des Gutachters

Je nach Antragsgegenstand müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Welche das im konkreten Fall sind, finden Sie

  • in den Merkblättern zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer beziehungsweise für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
  • auf der Startseite des jeweiligen Onlinedienste im Antragsportal des EBA:
    • WRE-BAU für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
    • WRE-ENG für Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer



Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

§§ 8 bis 12 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz - BGebG)

§ 22 Absatz 3 und 4 Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz - BGebG)

Anlage 1 Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Eisenbahn-Bundesamtes - (EBABGebV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage



Ansprechpartner

Eisenbahn-Bundesamt - Referat 52
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach: 200565
53135 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 9826-0
Fax: +49 228 9826-9199
E-Mail: Ref52@eba.bund.de
Web: www.eba.bund.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein