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Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Zulassung der Bauart für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung beantragen

Wenn Sie Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen herstellen wollen, die ohne eine Genehmigung oder Anzeige betrieben werden dürfen, können Sie eine Bauartzulassung beantragen.  


Beschreibung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zuständig für die Erteilung von Bauartzulassungen für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen. Wenn Sie eine Bauartzulassung für eine Vorrichtung oder Anlage erwerben, können Sie diese ohne Genehmigung oder Anzeige verwenden.

Mit der Erteilung der Bauartzulassung bestätigt das BfS, dass die geprüften Baumuster die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz erfüllen. Die Bauartzulassung umfasst die gesamte Bauart. Für einzelne Geräte ist keine spezielle Zulassung oder Prüfung mehr erforderlich.

Ihren Antrag auf Bauartzulassung für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung reichen Sie beim BfS ein.

Hinweis:
Das BfS erteilt die Bauartzulassung für höchstens 10 Jahre. Auf Antrag können Sie eine erteilte Bauartzulassung verlängern lassen.

Kurztext

  • Bauartzulassung für Geräte und andere Vorrichtungen in die sonstige radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen - Erteilung
  • Bei einer Bauartzulassung wird geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit eines Gerätes ein ausreichend hohes Sicherheitsnieveau besitzt. Dadurch kann es ohne Genehmigung und teilweise auch ohne Anzeige betrieben werden
  • Die Bauart von Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung muss zugelassen werden. Danach können diese Vorrichtungen und Anlagen ohne zusätzliche Anforderungen zum Strahlenschutz unter erleichterten Bedingungen betrieben werden
  • Die Zulassung umfasst die gesamte Bauart. Für einzelne Geräte ist keine spezielle Zulassung oder Prüfung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mehr erforderlich
  • Anträge auf Zulassung können stellen:
    • juristische Personen, die eine Vorrichtung oder Anlage in Deutschland in Verkehr bringen
      • Hersteller oder
      • Personen und Organisationen, die die Vorrichtung oder Anlage nach Deutschland liefern oder liefern lassen
  • Auskunft durch: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
  • zuständig: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)


Fristen

Sie müssen den Antrag auf Bauartzulassung schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellen.

  • Sie laden die Antragsformulare auf der Internetseite des BfS herunter und füllen sie aus.
  • Sie müssen einen oder mehrere Sachverständige auswählen, die die Qualitätskontrolle überwachen. Sachverständige sind Personen, die Kenntnisse und Erfahrungen im Strahlenschutz sowie Kenntnisse über Aufbau und Konstruktion der betreffenden Vorrichtung besitzen. Sie können dem eigenen oder anderen Betrieben (z.B. TÜV) angehören und müssen in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig sein. Sachverständige überwachen, dass keine Vorrichtung in Verkehr gebracht wird, deren Bauart von der gewünschten Zulassung abweicht. Sie müssen die Sachverständigen sowie deren Qualifikation dem BfS bei der Antragstellung mitteilen.
  • Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare senden Sie mit den übrigen erforderlichen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail an das BfS. Weitere Unterlagen können Sie per E-Mail oder auch über ein filetransfer-Portal zusenden.Das BfS prüft Ihren Antrag. Bei Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, wird die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beteiligt.
  • Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erteilt das BfS die Bauartzulassung und vergibt ein Bauartzeichen. Der Zulassungsschein und die Bestimmung der Sachverständigen wird Ihnen mit einem Bescheid vom BfS per Post zugesendet.

Voraussetzungen

Anträge auf Zulassung können stellen:

  • juristische Personen, die eine Vorrichtung oder Anlage in Deutschland in Verkehr bringen
    • Hersteller oder
    • Personen und Organisationen, die die Vorrichtung oder Anlage nach Deutschland liefern oder liefern lassen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen mit einer Qualitätskontrolle gewährleisten, dass nur Vorrichtungen hergestellt oder nach Deutschland verbracht werden, die dem geprüften Baumuster entsprechen
  • Die Qualitätskontrolle muss von einem Sachverständigenüberwacht werden

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 12 Monaten



Kosten

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bauartzulassung erheben das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und gegebenenfalls die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Kosten.

  • BfS: zwischen EUR 2.000 und EUR 9.000, je nach Aufwand
  • BAM: zwischen 1.000 EUR und 3.000 EUR, je nach Aufwand


Bei besonderen Voraussetzungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.




erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Beschreibung der Bauart der Vorrichtung und deren Anwendung
  • Zeichnungen (Zusammenstellungen, gegebenenfalls Explosionszeichnungen) mit zugehörigen Werkstoffspezifikationen insbesondere zu Abschirmungen und Quellenhalterungen
  • Angaben zum Strahler, insbesondere Zeichnungen des Strahlers und Angaben zur Strahlenklassifikation gemäß DIN EN ISO 2919, Zertifikate beziehungsweise Angaben zum UKP-Laser mit Leistungsdaten
  • Angaben zu zulässigen Betriebsbedingungen und der vorgesehenen Dauer der Nutzung
  • Betriebsanleitung in deutscher Sprache
  • Konzept der Qualitätskontrolle
  • Rücknahmekonzept
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden von den Personen, die den Antragsteller vertreten (zum Beispiel Geschäftsführung)
  • Nachweis über Qualifikation des technischen Leiters der Herstellung
  • Nachweis über Qualifikation der zu benennenden Sachverständigen für die Qualitätskontrolle bei der Herstellung
  • Formblatt zu administrativen Angaben
  • je nach Antrag: Formblatt für Vorrichtungen oder Formblatt für Anlagen



Rechtsgrundlage

§§ 45 - 49 Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)

§§ 16, 17, 24 - 26 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)




Weitere Informationen

Antrag auf Bauartzulassung für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

Formblatt zu administrativen Angaben

Formblatt zu technischen Angaben für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind

Formblatt zu technischen Angaben für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung




Ansprechpartner

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Postanschrift
38201 Salzgitter

Tel.: +49 30 18333-0
Fax: +49 30 18333-1885
E-Mail: ePost@bfs.de
Web: www.bfs.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein