Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

zum Prüfer-Auffrischungslehrgang anmelden

Wenn Ihre Prüferberechtigung abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen Auffrischungslehrgang anmelden, um Ihre Prüferberechtigung zu verlängern oder zu erneuern.  


Beschreibung

Wenn Ihre Prüferberechtigung in den kommenden 12 Monaten abläuft und Sie diese verlängern oder erneuern möchten, müssen Sie an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen. Zur Teilnahme am Lehrgang müssen Sie sich vorab anmelden.

Kurztext

  • Anmeldung Auffrischungslehrgang für Prüfer Entgegennahme
  • wenn die Prüferberechtigung abläuft, gibt es die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer anzumelden
  • Voraussetzungen:
    • Angaben zur Prüferberechtigung und deren Gültigkeit
    • Hochladen erforderlicher Unterlagen
  • Angabe von Wunschterminen (aus Terminübersicht des Luftfahrt-Bundesamtes) möglich
  • Beantragung der Leistung ist kostenlos
  • Anmeldung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person oder in Vertretung vorgenommen werden
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Für die Teilnahme an dem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer können Sie sich online anmelden:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anmeldung online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Prüferberechtigung (bei Verlängerung) oder dies gewesen (bei Erneuerung).

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Prüfer-Auffrischungslehrgang muss innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Prüferberechtigung absolviert werden.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung



Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nummer 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Handlungsgrundlage(n) - In welchen gesetzlichen Regelungen ist die Leistung (einschlägig) geregelt? - Geben Sie die der Leistung zugrundeliegenden Handlungs- und/oder Rechtsgrundlagen an - Kurzbezeichnung des Gesetzes/Richtlinie oder Ähnliches und Abkürzung in Klammern nennen - Wenn möglich, die konkreten Fundstellen benennen (Paragrafen/Artikel) - Fundstellen verlinken, wenn verfügbar (www.gesetze-im-internet.de, www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de, www.eur-lex.europa.eu oder andere amt

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3

38144 Braunschweig

Fax: +49 531 23554395
E-Mail: prueferangelegenheiten@LBA.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_L/L3/L3_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein