Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Zusammenfassende Meldung zur Umsatzsteuer abgeben

Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedsstaaten ausführen, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben.  


Beschreibung

Warenlieferungen an Unternehmen über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet das Unternehmen, das die Leistung empfängt, dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen.

Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Sie für die von Ihnen gelieferten Waren eine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Folgende Angaben müssen Sie melden:

  • alle von Ihnen ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
  • innergemeinschaftliche steuerpflichtige sonstige Leistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat, die durch das die Leistung empfangende Unternehmen zu besteuern sind
  • Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften

Ist Ihre Zusammenfassende Meldung unrichtig oder unvollständig, müssen Sie gesondert für den Meldezeitraum eine berichtigte Meldung abgeben und darin Ihre richtigen und vollständigen Angaben melden.

Kleinunternehmen, deren Umsatz

  • im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und
  • im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird,

müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Kurztext

  • Abgabe und Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG Durchführung
  • Unternehmen, die Warenlieferungen oder sonstige Leistungen über EU-Binnengrenzen hinweg ausführen, müssen diese in einer Zusammenfassenden Meldung angeben
  • dadurch wird sichergestellt, dass der EU-Mitgliedstaat die erforderlichen Informationen darüber erhält, dass ein Unternehmen für die empfangene Leistungen die anfallende Umsatzsteuer abzuführen hat.
  • für folgende Vorgänge müssen Unternehmen eine Zusammenfassende Meldung abgeben:
    • innergemeinschaftliche Warenlieferungen; einschließlich Beförderungen oder Versendungen
    • innergemeinschaftliche steuerpflichtige sonstige Leistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat, die durch das die Leistung empfangende Unternehmen zu besteuern sind
    • Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
  • Kleinunternehmen müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben
    • Ein Unternehmen ist ein Kleinunternehmen, wenn es
      • im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 EUR Umsatz gemacht hat und
      • im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz machen wird
  • unrichtige oder unvollständige Zusammenfassende Meldungen müssen durch eine berichtigte Meldung korrigiert werden
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Meldung nur über: BZSt-Online-Portal (BOP) oder das ELSTER-Portal
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Zuständigkeit

Kontaktformular für Fragen zu Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern



Fristen

Sie müssen Ihre Zusammenfassende Meldung online über das BZSt-Online-Portal (BOP) oder das ELSTER-Portal an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Unternehmen, die die Massendatenschnittstelle ELMA5 nutzen, können die Meldung nur über das BOP abgeben.

Antrag über ELSTER-Portal:

  • Sie müssen sich zunächst im ELSTER -Portal registrieren.
  • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
  • Aktivieren Sie Ihr ELSTER -Konto (Mein ELSTER) mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto einloggen.
  • Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung in Mein ELSTER auf. Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.
  • Das BZSt prüft Ihre Meldung und verlangt gegebenenfalls eine korrigierte Meldung.

Antrag über BOP:

  • Sie brauchen zuerst eine BZSt-Nummer.
    • Rufen Sie dazu über die Internetseite des BZSt den Antrag zur Nutzung des BZSt-Online-Portal zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen online auf.
    • Füllen Sie den Antrag aus und drucken Sie ihn aus. Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post oder Fax an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis.
    • Das BZSt teilt Ihnen per Post Ihre BZSt-Nummer mit. Per E-Mail bekommen Sie den Zulassungscode (BZSt-Geheimnis) und die ZM-Registrierungs-ID zu Ihrer BZSt-Nummer.
  • Nun brauchen Sie ein Zertifikat für das BOP.
    • Wenn Sie ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie dieses für das Login in das BOP nutzen. Wenn Sie kein ELSTER-Zertifikat haben, beantragen Sie ein BOP-Zertifikat.
    • Rufen Sie dazu das BOP auf und erstellen Sie mithilfe der BZSt-Nummer und des BZSt-Geheimnisses ein Benutzerkonto. Danach erhalten Sie per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihren Zugang im BOP mit den Daten. Sie erhalten ein vorläufiges Zertifikat.
    • Loggen Sie sich mit Ihrem vorläufigen Zertifikat im BOP ein, um die Registrierung abzuschließen. Anschließend bekommen Sie Ihr endgültiges Zertifikat, mit dem Sie sich stets im BOP anmelden können.
    • Hinweis: Zur elektronischen Übermittlung von Massendaten müssen Sie nach der Registrierung online einen Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren im BOP stellen.
  • Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung im BOP auf.
    • Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.
    • Das BZSt prüft Ihre Meldung und verlangt gegebenenfalls eine korrigierte Meldung.

Voraussetzungen

Sie führen Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedstaaten aus.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Abgabe für innergemeinschaftliche Warenlieferungen einschließlich Beförderungen oder Versendungen und Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften: In Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, des Kalendervierteljahres oder des Kalenderjahres
  • Abgabe für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres


Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Online-Formular „Zusammenfassende Meldung“
  • gegebenenfalls „Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung (BZSt)“



Rechtsgrundlage

§ 18a Umsatzsteuergesetz (UStG)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Finanzgerichtliche Klage

Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden.




Weitere Informationen

BZSt-Online-Portal (BOP)

Online-Formular zur Zusammenfassenden Meldung im BOP

ELSTER-Portal

Online Formular zur Zusammenfassenden Meldung im ELSTER-Portal

Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung

Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren im BOP

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Web: www.bzst.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein