Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Erklärung aus dem Organspende-Register abrufen

Wenn Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abgegeben haben, können Sie diese mithilfe Ihrer Erklärungs-ID abrufen.  


Beschreibung

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in das Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen können. Berechtigte Institutionen wie Entnahmekrankenhäuser können auf Ihre Erklärung zugreifen, wenn geklärt werden muss, ob Sie Ihre Organe oder Gewebe spenden möchten.

Wenn Sie bereits Ihre Erklärung abgegeben haben, können Sie diese im Organspende-Register abrufen. Dazu benötigen Sie die Erklärungs-ID, die Sie nach Ihrer erstmaligen Erklärung als PDF herunterladen konnten und per E-Mail erhalten haben. Die Erklärungs-ID ist eine siebenstellige Kombination aus Nummern und Zeichen. Nach Abruf Ihrer Erklärung haben Sie die Möglichkeit, diese zu ändern oder zu löschen.

Kurztext

  • Organspende-Register Auskunft
  • Organspende-Register: zentrales elektronisches Verzeichnis von Erklärungen für oder gegen Organ- und Gewebespende
  • Auskunft über Erklärung möglich, wenn Erklärung im Organspende-Register hinterlegt ist
  • Voraussetzung: Eingabe der Erklärungs-ID, die nach Eintrag im Organspende-Register vergeben wurde
  • Löschung und Änderung der Erklärung nach Abruf möglich
  • zuletzt abgegebene Erklärung ist maßgeblich
  • zuständig: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)


Fristen

Sie können Ihre Erklärung im Organspende-Register online abrufen:

  • Rufen Sie das Organspende-Register auf und wählen Sie "Erklärung abrufen" aus.
  • Sie müssen sich identifizieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:
    • Auf dem Smartphone: Sie identifizieren sich mithilfe der AusweisApp, die Ihr elektronisches Ausweisdokument ausliest.
    • Auf dem Computer: Sie identifizieren sich mithilfe der AusweisApp und einem Smartphone oder Kartenlesegerät, das Sie an den Computer anschließen. Das Smartphone mit AusweisApp oder das Kartenlesegerät liest Ihr elektronisches Ausweisdokument aus.
  • Geben Sie Ihre siebenstellige Erklärungs-ID ein. Im Anschluss können Sie Ihre Erklärung einsehen, ändern und löschen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abgegeben.
  • Sie haben Zugriff auf Ihre Erklärungs-ID, die Sie nach Abgabe Ihrer Erklärung erhalten haben.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • eID-Mittel zur Identifizierung
    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
    • elektronischer Aufenthaltstitel oder
    • eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums



Rechtsgrundlage

§2a Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99307-0
Fax: +49 228 99307-5207
E-Mail: poststelle@bfarm.de
Web: www.bfarm.de/DE/Service/Kontakt/Seite_1/kontakt_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein