Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben

Sie können im Organspende-Register eine Erklärung abgeben, ob Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen oder widersprechen.  


Beschreibung

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in das Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen können. Das Register bietet die Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich festzuhalten.

In den meisten Fällen stellt sich die Frage nach einer Organ- und Gewebespende sehr plötzlich - zum Beispiel nach einem schweren Unfall, einer Hirnblutung oder einem Schlaganfall. Hat die verstorbene Person ihre Entscheidung vorher nicht dokumentiert, müssen Angehörige nach dem ihnen bekannten oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Eine derartige Situation kann die Angehörigen emotional belasten und überfordern.

Eine im Organspende-Register festgehaltene Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit und wahrt Ihr Selbstbestimmungsrecht. Zur zusätzlichen Sicherheit sollten Sie zudem Ihre nächsten Angehörigen über Ihre Entscheidung und deren Dokumentation informieren.

Neben der Möglichkeit, sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden, haben Sie weitere Optionen:

  • Sie können sich für die Spende von nur bestimmten Organen und Geweben entscheiden oder
  • für eine Spende, aber bestimmte Organe und Gewebe ausnehmen sowie
  • Ihre Entscheidung an eine von Ihnen bestimmte Person übertragen.

Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt, das auf die Sicherheit Ihrer Daten achtet.

Entnahmekrankenhäuser sind in der Lage, Ihre hinterlegte Erklärung abzurufen. Bis spätestens Anfang 2025 sind auch alle behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das Register angebunden. In diesem Übergangszeitraum sollten Sie Ihre Entscheidung zusätzlich schriftlich, zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentieren.

Auch nach der Einführung des Organspende-Registers im Jahr 2024 bleiben ein ausgefüllter Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen gültig. Liegen mehrere Erklärungen vor, so gilt immer Ihre letzte Entscheidung.

Kurztext

  • Organspende-Register Entgegennahme
  • Organspende-Register: zentrales elektronisches Verzeichnis von Erklärungen für oder gegen Organ- und Gewebespende
  • Entscheidungsmöglichkeiten:
    • für Organ- und Gewebespende
    • für Organ- und Gewebespende, aber nur für bestimmte Organe und Gewebe
    • für Organ- und Gewebespende, aber mit Ausnahme von bestimmten Organen und Geweben
    • Bestimmung einer anderen Person, die Entscheidung treffen soll
    • gegen Organ- und Gewebespende
  • Eintrag ist freiwillig und kostenlos
  • Gültigkeit von Organspendeausweisen und Patientenverfügungen bleibt nach Einführung des Organspende-Registers bestehen
  • zuletzt abgegebene Erklärung ist maßgeblich
  • zuständig: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)


Fristen

Sie können sich online in das Organspende-Register eintragen:

  • Rufen Sie das Organspende-Register auf und wählen Sie "Erklärung abgeben" aus.
  • Sie müssen sich identifizieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:
    • Auf dem Smartphone: Sie identifizieren sich mithilfe der AusweisApp, die Ihr elektronisches Ausweisdokument ausliest.
    • Auf dem Computer: Sie identifizieren sich mit mithilfe der AusweisApp und einem Smartphone oder Kartenlesegerät, das Sie an den Computer anschließen. Das Smartphone mit AusweisApp oder das Kartenlesegerät liest Ihr elektronisches Ausweisdokument aus.
  • Nach der Identifizierung tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse und Versichertennummer ein.
  • Anschließend tragen Sie Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende ein und senden die Erklärung ab.
  • Sie erhalten eine E-Mail mit einer siebenstelligen Erklärungs-ID. Bewahren Sie diese Erklärungs-ID sorgfältig auf, da Sie mit dieser Ihre Erklärung aufrufen, ändern und löschen können.
  • Sie können zudem die Erklärung als PDF-Datei herunterladen. In dieser ist ebenfalls die Erklärungs-ID hinterlegt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • elektronisches Ausweisdokument zur Identifizierung
    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
    • elektronischer Aufenthaltstitel oder
    • eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums



Rechtsgrundlage

§2a Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99307-0
Fax: +49 228 99307-5207
E-Mail: poststelle@bfarm.de
Web: www.bfarm.de/DE/Service/Kontakt/Seite_1/kontakt_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein