Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Frequenzen für den Bündelfunk beantragen

Wenn Sie ein Bündelfunknetz nutzen möchten, müssen Sie hierfür Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen.  


Beschreibung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

Bündelfunk wird von Unternehmen und Organisationen zur internen Kommunikation und Datenübertragung innerhalb eines definierten Gebietes genutzt, zum Beispiel auf einem Firmengelände. In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Sie können Frequenzzuteilungen für Bündelfunknetze bei der BNetzA beantragen. Den Antrag können Sie online oder per Post stellen.

Im Antrag legen Sie unter anderem Ihr Nutzungskonzept dar und machen Angaben zum Gebiet, in welchem Sie die Frequenznutzung planen.

Bündelfunkfrequenzen teilt die BNetzA stets standortbezogen mit konkreten funktechnischen Parametern zu, woraus sich das genaue Zuteilungsgebiet ergibt. Um eine effiziente Frequenznutzung zu gewährleisten und Störungen zu verhindern, werden im Bereich des Bündelfunks die Frequenzen einzeln zugeteilt.

Frequenzzuteilungen im Bündelfunk werden Ihnen auf maximal 10 Jahre befristet zugeteilt. Sie können auch eine kürzere Laufzeit beantragen.

Neben der Neueinrichtung eines Bündelfunknetzes für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation können Sie bei der BNetzA außerdem beantragen:

  • eine Verlängerung des bestehenden Zuteilungszeitraums,
  • den Verzicht auf ein gesamtes Bündelfunknetz oder auf einzelne Frequenzen und Standorte sowie
  • eine Netzerweiterung.

Sollten Sie außerhalb dieser Antragsarten ein anderes Anliegen bezüglich Bündelfunknetzen haben, können Sie dieses ebenfalls über das digitale Antragsformular der BNetzA übermitteln.

Kurztext

  • Frequenzzuteilung Erteilung für Bündelfunk
  • Betreiberinnen und Betreiber eines Bündelfunknetzes benötigen Frequenzzuteilungen, zu beantragen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Bündelfunk dient hauptsächlich interner Kommunikation von Unternehmen und Organisationen
  • Antragstellung online, per E-Mail oder per Post möglich
  • erforderliche Unterlagen:
    • Antrag
    • Anhänge
  • neben Antrag auf Frequenzzuteilung für neues Bündelfunknetz sind weitere Antragsarten möglich:
    • Verlängerung
    • Verzicht
    • Erweiterung
    • sonstige Anliegen
  • Fristen:
    • Frequenzzuteilung maximal auf 10 Jahre befristet
  • Gebühren sind abhängig von Frequenzgebührenverordnung:
    • einmalig für die Frequenzzuteilung sowie
    • jährlich für die Frequenznutzung
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)


Fristen

Ihren Antrag auf Zuteilung von Frequenzen im Bereich Bündelfunk können Sie online, per E-Mail oder per Post stellen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

  • Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf.
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und Unterlagen.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Bescheid über die Frequenzzuteilung und
    • einen Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
  • Sie können das Formular
    • am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern oder
    • es herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
  • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an die BNetzA.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen nachweislich die subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen:
    • Zuverlässigkeit
      • Sie erklären, dass Sie als Frequenznutzungsinhaberin beziehungsweise -inhaber die einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten werden.
    • Leistungsfähigkeit
      • Sie weisen nach, dass Ihnen die finanziellen Mittel für den Aufbau und den Betrieb zur Verfügung stehen und wie die Finanzierung erfolgen soll.
    • Fachkunde
      • Sie erklären, dass die beim Aufbau und Betrieb eines regionalen Bündelfunknetzes tätigen Personen die erforderliche technische Fachkunde besitzen.
      • Soweit kein eigenes fachkundiges Personal eingesetzt wird, erklären Sie, dass das fachkundige Personal weisungsabhängig von der Frequenzzuteilungsinhaberin beziehungsweise dem -inhaber ist.
      • Sie legen die Fachkunde in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise dar.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Verlängerungsantrag:

  • Antragstellung muss vor Ablauf des Laufzeitenddatums der Zuteilung erfolgen.


Kosten

Gebühr für die Frequenzzuteilung:

  • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
  • Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:

  • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
  • Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung.
  • Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.

Besondere Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für Frequenzzuteilungen (Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen - BNetzA BGebV-FreqZut)

Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)




erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Frequenzzuteilung für Bündelfunk
  • Standortbescheinigung
  • Gebietsbeschreibung
  • Erklärung zur Zuverlässigkeit
  • gegebenenfalls Vollmacht
  • gegebenenfalls Nutzungskonzept
  • gegebenenfalls Nachweise zu den subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen
    • Zuverlässigkeit
    • Leistungsfähigkeit
    • Fachkunde



Rechtsgrundlage

§ 91 Absatz 3 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)

Frequenzverordnung (FreqV)

Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk (VVBüfu)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 225, Frequenzzuteilung Bündelfunk
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Tel.: +49 6131 18-0
E-Mail: buendelfunk@bnetza.de
Web: www.bundesnetzagentur.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein