Was erledige ich wo?
Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen
Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen.
Beschreibung
Im regionalen Flächennutzungsplan legt die zuständige Regionalplanung fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll. Dieser Plan enthält beispielsweise die zukünftige Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden.
Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen, Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Sie haben nach der öffentlichen Bekanntmachung mindestens einen Monat Zeit, Ihre Stellungnahme abzugeben.
Der beschlossene regionale Flächennutzungsplan enthält eine Erklärung, wie die Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden berücksichtigt wurden.
Kurztext
- Regionaler Flächennutzungsplan Aufstellung
- Regionaler Flächennutzungsplan legt fest, wie der Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll
- mehrere Gemeinden betroffen
- Öffentlichkeit kann sich zu laufenden Aufstellungsverfahren von regionalen Flächennutzungsplänen äußern und dazu Stellung nehmen. Dies betrifft insbesondere
- Bürgerinnen und Bürger
- sowie Unternehmen
- Auch Behörden und Träger öffentlicher Belange können Stellungnahmen zu laufenden Aufstellungsverfahren von regionalen Flächennutzungsplänen abgeben
- Stellungnahmen sollen elektronisch erfolgen. Andere Möglichkeiten werden in der Bekanntmachung genannt
- zuständig: die nach Landesrecht für die Regionalplanung zuständige Stelle
Fristen
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten regionalen Flächennutzungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Reichen Sie die Stellungnahme, wenn möglich, digital ein.
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme stehen in der Bekanntmachung.
- Reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
- Die zuständige Behörde veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt mindestens einen Monat.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
§ 10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
§ 13 Absatz 4 Raumordnungsgesetz (ROG)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
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