Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Von Sachkundeerfordernis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden

Im Einzelfall können Sie vom Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung zum Nachweis der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden.  


Beschreibung

Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.

Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK beziehungsweise HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK.

Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren.

Kurztext

  • Für Arbeit an technischen Einrichtungen mit die Ozonschicht schädigenden Gasen ist Sachkunde erforderlich
  • Normalerweise: Nachweis durch abgeschlossene Berufsausbildung oder Sachkundenachweis nach ChemikalienKlimaschutzverordnung
  • In seltenen Einzelfällen können Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammer von dieser Erfordernis befreien


Fristen

Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer handwerklichen oder technischen Ausbildung schriftlich bei einer IHK oder HWK. Da die Befreiung sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängt, sollten Sie sich vorher von der Kammer beraten lassen.

  • Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen auch ohne Berufsabschluss erfüllen.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über die Befreiung von der handwerklichen oder technischen Ausbildung.

Nun können Sie die Sachkundeprüfung ablegen und nach Bestehen Arbeiten an Klimaanlagen der entsprechenden Kategorie vornehmen.

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
  • Alternativ können Sie anderweitig nachweisen, dass Sie zur Ausübung eines Handwerks qualifiziert sind
  • Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Kammer, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden


Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest.




erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten



Rechtsgrundlage

§ 5 Absatz 4 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)

§ 5 Absatz 4 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • In einigen Bundesländern: Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

  • Formulare: Anerkennungsformular der jeweiligen Kammer
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein



Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel

Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein