Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis für Gefahrgut im Luftverkehr beantragen

Wenn Sie Personal im Gefahrgutbereich Luftverkehr schulen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung und gegebenenfalls einen Qualifikationsnachweis.  


Beschreibung

Wenn Sie Gefahrgutschulungen im Luftverkehr durchführen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung. Diese muss die Schulungsorganisation vor der ersten Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Sie beantragen. Das LBA prüft den Antrag und erteilt Ihnen die Zulassung zum Ausbilden.

Mit der Ausbildungszulassung sind Sie berechtigt, die beantragten Module zu unterrichten.

Zur Durchführung von Grund- und Wiederkehrenden Gefahrgutschulungen im Bereich Gefahrguttransport Luftverkehr müssen Sie innerhalb von 24 Monaten mindestens 2 Schulungen durchführen, um Ihre Zulassung aufrechtzuerhalten.

Wenn Sie Gefahrgutschulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt umfassende Kenntnisse in der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen. Dazu müssen Sie vor der ersten Schulung einen schriftlichen Qualifikationsnachweis in Form einer Prüfung erbringen.

Sie können die Prüfung für den Qualifikationsnachweis maximal 3 Mal antreten. Zwischen dem 1. und 2. Versuch müssen mindestens 4 Wochen, zwischen dem 2. und 3. Versuch mindestens 6 Monate liegen.

Kurztext

  • Anmeldung Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis für Gefahrgut im Luftverkehr Entgegennahme
  • Ausbilderzulassung und gegebenenfalls Qualifikationsnachweis nötig, um Personal in verschiedenen Tätigkeitsmodulen im Gefahrgutbereich schulen zu können:
    • Grund-Gefahrgutschulungen
    • Wiederkehrende Gefahrgutschulungen
  • Qualifikationsnachweis gilt zur Schulung für die Module A, C und F
  • Voraussetzungen:
    • Beantragung vor erster Schulung
    • umfassende Kenntnisse in Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
    • für Grund- und Wiederkehrende Gefahrgutschulungen:
    • angemessene didaktische und fachliche Fähigkeiten
    • Zertifikat gemäß der Tätigkeitsbeschreibung
  • Kosten:
    • Ausbilderzulassung: keine Kosten
    • Qualifikationsnachweis: 500,00 EUR für:
      • Speditionsangestellte, die an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt sind
      • Angestellte von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleister, die gefährliche Güter annehmen
  • Ausbilderzulassung: nach 2 Jahren muss eingereicht werden
    • aktuelles Zertifikat
    • Nachweis über die Durchführung von mindestens 2 Schulungen des betreffenden Moduls innerhalb von 24 Monaten
  • Qualifikationsnachweis vor Ablauf von 5 Jahren wiederholen
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Fristen

  • Sie können die Ausbilderzulassung und den Qualifikationsnachweis online über das Bundesportal oder schriftlich beantragen.

Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Möglich sind die Dateiformate PDF, DOC, JPEG und PNG mit maximal 10 Megabyte pro Datei.

Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis schriftlich beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und laden Sie dort die entsprechenden Antragsformulare herunter.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn vorzugsweise per EMail zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das LBA.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen:
    • eine Bestätigung
    • einen Kostenbescheid
  • Sie bezahlen die Kosten.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Ausbilderzulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit beantragen.
  • Wenn Sie für Grund- und Wiederkehrende Gefahrgutschulungen ausbilden möchten, müssen Sie
    • über angemessene didaktische und fachliche Fähigkeiten verfügen und
    • erfolgreich eine Gefahrgutschulung für das zu schulende Modul absolviert haben.
  • Wenn Sie ausbilden und Schulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie zusätzlich
    • umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen und
    • vor erstmaliger Durchführung einer Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form absolvieren.


Kosten

Die Anmeldung zur Ausbilderzulassung ist kostenfrei.




erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie für die Ausbilderzulassung einreichen:

  • Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
  • berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
    • andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
    • Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über die Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr für die beantragten Module (ohne Module A, C und F)
  • zusätzlich erforderliche Unterlagen für Module A, C, und F:
    • Nachweis über die umfassenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
    • Zertifikat des Qualifikationsnachweises

Folgende Unterlagen müssen Sie für den Qualifikationsnachweis einreichen:

  • Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
    • Qualifikationsnachweis A: gültiges Zertifikat Modul A oder F (alle Gefahrenklassen)
    • Qualifikationsnachweis C: gültiges Zertifikat Modul C oder F (alle Gefahrenklassen)
    • Qualifikationsnachweis F: gültiges Zertifikat Modul F (alle Gefahrenklassen)
  • zusätzlich erforderlich, wenn Sie die Prüfung erstmalig ablegen:
    • Nachweis über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
    • berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
    • andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
    • Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung



Rechtsgrundlage

Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2022-2-713 Bekanntmachung über die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr und die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen, hebt auf: Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21

Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 05. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1139/2018 des Europäischen Parlaments und des Rates

Rechtsbehelf

  • Widerspruch



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32


Tel.: +49 531 2355-8250
Fax: +49 531 2355-8299
E-Mail: AS-FRA-GZ@lba.de
Web: www.lba.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein