Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Erbfall bei einer Bergbaubewilligung anzeigen

Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt, geht das Recht der Bewilligung auf die Erbinnen oder Erben über.  


Beschreibung

Mit einer bergbaulichen Bewilligung dürfen Sie einen bestimmten Bodenschatz in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben.

Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind:

  • Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter,
  • Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger,
  • Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.

In beiden Fällen müssen Sie als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Kurztext

  • Bergbau Bewilligung Umschreibung
  • Im Todesfall geht die bergrechtliche Erlaubnis an Erbinnen oder Erben der verstorbenen Person über.
  • Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht von Verfügungsberechtigten ausgeübt werden.
  • Verfügungsberechtigte sind:
    • Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter
    • Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger oder
    • Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker
  • Erbinnen oder Erben beziehungsweise Verfügungsberechtigten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Frist: Umschreibung muss so schnell wie möglich beantragt werden
  • Beantragung über
    • OnlinePortal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihre Bewilligung liegt.
  • Frist: Umschreibung muss so schnell wie möglich beantragt werden
  • Beantragung über
    • OnlinePortal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihre Bewilligung liegt


Zuständigkeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)



Fristen

Sie können die Umschreibung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Umschreibung der Bewilligung online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Umschreibung der Bewilligung schriftlich anzeigen:
  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen per Post dort ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, in der Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

Voraussetzungen

  • Die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt.
  • Sie, beziehungsweise ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erbinnen und Erben sowie Verfügungsberechtigte müssen den Erbfall schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.



Kosten

Für Schleswig-Holstein gilt:

  • Es fallen variable Gebühren an.
  • keine Vorkasse
  • Überweisung
  • Je angefangene Stunde sind für Beamtinnen und Beamte oder vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Stundensätze nach § 6 VwGebV in der jeweils geltenden Fassung zugrunde zu legen:

    • Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt: 57,00 EUR

    • Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt: 68,00 EUR

    • Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt: 85,00 EUR




Rechtsgrundlage

§ 22 Absatz 2 Bundesberggesetz (BBergG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • Gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht.



Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Tel.: +49 5323 9612-200
E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Web: www.lbeg.niedersachsen.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein