Was erledige ich wo?
Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden
Sie waren an Unfällen und Ereignissen im Gefahrguttransport im Luftverkehr beteiligt, oder Ihnen sind Verstöße aufgefallen? Dann müssen Sie das innerhalb von 72 Stunden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.
Beschreibung
Wenn Ihnen Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr aufgefallen sind, oder Sie beteiligt waren, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Ereignisse melden. Auch eine anonyme Meldung ist möglich. Bestimmte Ereignisse beim Gefahrguttransport sind jedoch nur für Personen mit Gefahrgutschulung ersichtlich.
Beispiele für Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr sind:
- Nichteinhaltung der Gefahrgutvorschriften
- Gefahrgüter wurden nicht ordnungsgemäß geladen
- Gefahrgüter wurden nicht gesichert
- die zuständige Pilotin oder der zuständige Pilot haben die Gefahrgüter ohne ihr Wissen transportiert
Ereignisse können sowohl am Boden als auch in der Luft stattgefunden haben.
Kurztext
- Ereignismeldung Gefahrguttransport im Luftverkehr Entgegennahme verpflichtende Meldung von Ereignissen, Unfällen und Verstöße beim Gefahrguttransport im Luftverkehr an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- Meldung durch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen möglich
- anonyme Meldung ist möglich
- Prüfung der Meldung durch LBA und Bewertung, ob weitere Schritte notwendig sind
- Bescheide: keiner
- Kosten: keine
- Fristen: Meldung eines Ereignisses innerhalb von 72 Stunden
- Ereignismeldung online oder schriftlich per E-Mail
- die schriftliche Ereignismeldung erfolgt über ein englisches Dokument
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
Fristen
Unfälle, Ereignisse und Verstöße beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr können Sie dem LBA online oder schriftlich per E-Mail melden.
Ereignisse online melden:
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie das Online-Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
- Für die Online-Meldung können Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
- Anschließend senden Sie die Meldung ab.
- Das LBA prüft Ihre Meldungen und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
-
Mögliche Schritte sind:
- Schutzmaßnahmen
- Sanktionen
- Das LBA sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung. Einen Bescheid erhalten Sie nicht.
Ereignismeldungen schriftlich per E-Mail senden:
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de, öffnen Sie das Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
- Um das Formular aufzurufen, müssen Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
- Sie können das Formular auch auf der Website des LBA aufrufen.
- Speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden Sie es per E-Mail an das LBA.
- Das LBA prüft Ihre Meldung und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
-
Mögliche Schritte sind:
- Schutzmaßnahmen
- Sanktionen
Fall Sie die Meldung nicht anonym stellen, meldet sich das LBA gegebenenfalls bei Rückfragen bei Ihnen.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen für die Ereignismeldung erfüllen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen das Ereignis innerhalb von 72 Stunden melden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Falls vorhanden, können Sie Unterlagen zur Klärung des Ereignisses einreichen, wie zum Beispiel
- Luftfrachtbrief,
- Annahmekontrollliste
- Versendererklärung oder
- Bilder des Ereignisses.
Rechtsgrundlage
ICAO Doc 9248 - Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32
Tel.: +49 531 2355-8250
Fax: +49 531 2355-8299
E-Mail: AS-FRA-GZ@lba.de
Web: www.lba.de/
Landesportal Schleswig-Holstein