Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Übertragung der Bergbaubewilligung beantragen

Wenn Sie die bergbauliche Bewilligung an eine dritte Person übertragen wollen, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.  


Beschreibung

Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergbauliche Bewilligung zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.

Kurztext

  • Bergbau Bewilligung Übertragung
  • eine bergbauliche Bewilligung kann an Dritte übertragen werden
  • die zuständige Behörde muss der Übertragung zustimmen
  • die Zustimmung der zuständigen Behörde muss schriftlich erfolgen
  • für die Zustimmung der Behörde müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein
  • Beantragung über
    • Online-Portal "BergPass" oder
    • direktbei der zuständigen Behärde
  • zuständig: zuständige Bergbehörde des Landes, in dem die Bewilligung liegt


Zuständigkeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)



Fristen

Sie können die Übertragung Ihrer Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Übertragung einer Bewilligung online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Übertragung einer Bewilligung schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post dort ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird diese sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in der Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Voraussetzungen

Sie haben nachzuweisen, dass der Dritte, auf den die Bewilligung ganz oder teilweise übertragen werden soll,

  • die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzt,
  • die nötige Finanzierung für eine ordnungsgemäße Gewinnung bereitstellen kann,
  • die planmäßige Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen nicht gefährdet wird,
  • keine Bodenschätze beeinträchtigt, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt.


erforderliche Unterlagen

Nachweise:

  • Zivilrechtlicher Kaufvertrag
  • Vorlage von Handelsregisterauszügen
  • Nachweis, dass der Dritte für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und Gewinnung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten die erforderlichen Mittel aufbringen kann



Rechtsgrundlage

§ 22 Absatz 1 Bundesberggesetz (BBergG)

§ 11 Nummer 4 bis 10 Bundesberggesetz (BBergG)

§ 12 Absatz 1 Satz 1 Bundesberggesetz (BBergG)

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung - VerwGebVO), Schleswig-Holstein

Rechtsbehelf

Für Schleswig-Holstein gilt:

  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • Gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht



Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Tel.: +49 5323 9612-200
E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Web: www.lbeg.niedersachsen.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein