Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Zweitschrift eines Flugfunkzeugnisses beantragen

Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde beschädigt? Dann können Sie eine Zweitschrift bei der Bundesnetzagentur beantragen.  


Beschreibung

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.
Sie müssen bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen, wenn

  • Sie Ihr Flugfunkzeugnis verloren haben oder
  • Ihr Flugfunkzeugnis beschädigt oder unbrauchbar ist.

Kurztext

  • Flugfunkzeugnis Ausstellung Zweitschrift wenn ein Flugfunkzeugnis verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, kann ein neues Flugfunkzeugnis ausgestellt werden
  • Antrag online oder per Post oder per E-Mail möglich
  • Gebühr: 35,00 EUR
  • Gebühren müssen vorab gezahlt werden
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)


Fristen

Sie können die Ausstellung einer Zweitschrift online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
Überweisen Sie zunächst die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift.
Online-Antrag

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift Ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

Antrag per Post oder per E-Mail:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das Antragsformular herunter. Drucken Sie den Antrag aus.
  • Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den für Ihren Prüfungsort zuständigen Standort der Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

Voraussetzungen

Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde unbrauchbar.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten

Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Weiden
Kreditinstitut: BBK Regensburg
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750
Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an:

  • ursprünglicher Prüfungsort Berlin: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Bremen: ZV9069059 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Eschborn: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort München: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Köln: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Reutlingen: ZV9069062 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Leipzig: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Ausstellungsort Mühlheim: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person



erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
    • Einzahlungsbeleg oder
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie
  • gegebenenfalls Kopie des Originalzeugnisses oder
  • Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie Ihre Sprechfunkberechtigung bei einer Landesluftfahrtbehörde erworben haben

Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:

  • Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten



Rechtsgrundlage

§ 16 Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)

Rechtsbehelf

  • entfällt



Ansprechpartner

Standorte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für Flugfunkzeugnisse


Web: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Funkzeugnisse/Flugfunk/Anschriften.html?nn=267904
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein