Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Maßnahmen für besseren Wohnraum: Informationen zum Wohnraumschutzgesetz

Gemeinden können zur Sicherung angemessener Wohnverhältnisse Maßnahmen nach dem Wohnraumschutzgesetz ergreifen.  


Beschreibung

Das Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) dient der Sicherstellung angemessener Wohnverhältnisse. Es definiert Mindestanforderungen für Wohnräume und gibt Gemeinden die Möglichkeit, bei Verdacht auf Missstände Kontrollen durchzuführen.

Ein Missstand liegt beispielsweise vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht oder die zentrale Stromversorgung ungenügend ist. Werden Mängel festgestellt, können Gemeinden Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer zur Mängelbeseitigung verpflichten oder im Extremfall die Nutzung einer Wohnung untersagen.

In Gebieten mit besonderem Wohnraummangel können Gemeinden durch Satzungen vorschreiben, dass Wohnraum nur mit einer Genehmigung für andere Zwecke, wie etwa als Ferienwohnung oder Gewerbefläche, genutzt werden darf.

Für weitere Informationen zur Umsetzung des Gesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.

Kurztext

  • Informationen zum Wohnraumschutzgesetz Erteilung
    • Gemeinden können bei Missständen in Wohnräumen Maßnahmen gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern anordnen (zum Beispiel Kontrollen oder Mängelbeseitigung)
    • Besteht eine Wohnraummangellage können Gemeinden per Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderweitig genutzt werden darf (zum Beispiel als Ferienwohnung oder Gewerbe)
  • Zuständige Stelle: Gemeinde


Rechtsgrundlage

§§ 6-12 Schleswig-Holsteinisches Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG)

§ 15 Schleswig-Holsteinisches Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG)

§ 17 Schleswig-Holsteinisches Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG)




Weitere Informationen

Informationen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) auf der Seite der Staatskanzlei




Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein