Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Anfragen an das Luftfahrt-Bundesamt richten

Wenn Sie Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Anmerkungen zu dessen Aufgaben haben, können Sie das LBA gerne direkt kontaktieren.  


Beschreibung

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Aufgabenbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)? Dann kontaktieren Sie das LBA.

Ihr Fragen können Sie per Online-Formular stellen.

Kurztext

  • Auskunft auf schriftliche beziehungsweise mündliche Anfragen der Öffentlichkeit an das Luftfahrt-Bundesamt Erteilung
  • Öffentlichkeit kann Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) richten zu
    • einzelnen Aufgaben des LBA
    • Fluggastrechten
    • allgemeinen Fragen zur Luftfahrt
  • Kontakt möglich über:
    • Online-Formular
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Sie können Fragen zum Aufgabengebiet des LBA bevorzugt online stellen:

  • Öffnen Sie hier auf dem Bundesportal das Kontaktformular, mit dem Sie das LBA kontaktieren können. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Sie können optional Unterlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie Ihre Anfrage ab.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen.
  • Das LBA beantwortet Ihre Anfrage.

Voraussetzungen

Es gelten keine Voraussetzungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten

Es fallen keine Kosten.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)

Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität

Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG

Rechtsbehelf

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.



Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Stabsstelle Behördenleitung, Sachgebiet SBL 3
Hermann-Blenk-Straße 26
38144 Braunschweig

Tel.: +49 531 23550
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de/
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Bürger-Service-Center



Postanschrift
38144 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-115
Fax: +49 531 2355-2599
E-Mail: fluggastrechte@lba.de
Web: www.lba.de/DE/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein