Was erledige ich wo?
Genehmigung für die Ausbildung von luftfahrttechnischem Personal beantragen
Wenn Sie als Betrieb luftfahrttechnisches Personal ausbilden möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts.
Beschreibung
Erstgenehmigung und Anerkennung von Leitungspersonal
Als Einzelunternehmen oder Organisationen können Sie folgende Leistungen beantragen:
- Genehmigung als Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal (für nationalen Geltungsbereich oder für EASA-Geltungsbereich)
-
Anerkennung von Leitungspersonal:
- Betriebsleitende
- Qualitätsmanagerinnen und Qualitätsmanager
- Ausbildungsleitende
- Prüfungsleitende
Genehmigung von Änderungen
Wenn Sie bereits eine Genehmigung als Ausbildungsbetrieb besitzen, können Sie darüber hinaus folgende Genehmigungen beantragen:
-
Änderungen einer bestehenden Genehmigung, das betrifft zum Beispiel
- Änderung der Kurse
- Standortänderung
- Änderungen des Leitungspersonals
- Namensänderung des Betriebs
- Sonstige Änderungen
- Abweichungen vom nationalen Standard
- Ausbildung an nicht-genehmigten Standorten melden
Wenn Ihre Organisation nicht als Ausbildungsbetrieb genehmigt ist und das auch nicht beabsichtigt ist, können Sie über das Formular eine Einzelzulassung zur Ausbildung beantragen.
Kurztext
- Ausbildungsbetriebe für technisches Personal Genehmigung
- zur Ausbildung von luftfahrttechnischem Personal ist eine Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erforderlich
-
folgende Genehmigungen können beantragt werden:
- Erstgenehmigung
- Genehmigung von Änderungen
- Einzelzulassung
- Anerkennung von Leitungspersonal
- Abweichung Nationaler Standard
- Genehmigungen sind kostenpflichtig
- Kosten je beantragte Sache: 200,00 EUR bis 2.200,00 EUR
-
Bearbeitungsdauer:
- Genehmigung oder Änderung sowie Einzelzulassung: 1 bis 6 Monate
- Abweichung nationaler Standard sowie Anerkennung Leitungspersonal: 2 bis 4 Wochen
- Genehmigung kann online oder per Post oder Fax beantragt werden
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
Fristen
Sie können den Antrag online über das Bundesportal oder per Post oder Fax einreichen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen entweder direkt hochladen oder gesammelt in einem Downloadarchiv eines vertrauenswürdigen Servers (zum Beispiel BSCW) bereitstellen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
- Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendiger Iteration führt das LBA ein Audit durch.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder Fax:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
- Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendiger Iteration führt das LBA ein Audit durch.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
Ihr Betrieb muss ein Handbuch bereitstellen, in dem der Betrieb sowie die Verfahren beschrieben werden. Folgende Informationen müssen im Handbuch enthalten sein:
- eine Bestätigung Ihrer Betriebsleitung, dass das Handbuch
- die Übereinstimmungen für Instandhaltungspersonal dokumentiert, es mit allen zugehörigen Handbüchern Ihres Betriebs übereinstimmt und dass die Festlegungen in den Handbüchern jederzeit erfüllt werden,
- Titel und Namen der zuständigen Personen,
- Pflichten und Zuständigkeitsbereiche der Personen, einschließlich der Angelegenheiten, die diese Personen
- für Instandhaltungspersonal direkt mit der zuständigen Behörde regeln dürfen,
- ein Organigramm Ihres Betriebes für Instandhaltungspersonal, aus dem die jeweiligen Zuständigkeiten hervorgehen,
- eine Auflistung der Ausbildenden und der Prüfenden für theoretische und praktische Prüfungen,
- eine allgemeine Beschreibung der Unterrichts- und Prüfungsräume unter jeder in der Genehmigungsurkunde Ihres Betriebes genannten Anschrift und gegebenenfalls an jedem anderen Ort,
- eine Auflistung der Ausbildungslehrgänge, die genehmigt werden sollen,
- das Verfahren zur Änderung des Handbuches Ihres Betriebs,
- die Verfahren Ihres Betriebs gemäß Punkt 147.A.130(a),
- die Überwachungsverfahren innerhalb Ihres Betriebs, wenn die Ausbildung sowie theoretische und praktische Prüfungen außerhalb der Räumlichkeiten stattfinden,
- eine Liste der Räumlichkeiten,
- gegebenenfalls eine Auflistung Ihrer Betriebe.
Für die Genehmigung als Ausbildungsbetrieb müssen Sie die Anforderungen an Ihren Betrieb erfüllen, die in Anhang IV (Teil-147) Verordnung (EU) Nummer 1321/2014 genannt sind, insbesondere:
- 147.A.100 Anforderungen an die Betriebseinrichtung
- 147.A.105 Anforderungen an das Personal
- 147.A.110 Aufzeichnungen über die Ausbildenden und die Prüfenden für theoretische und praktische Prüfungen
- 147.A.115 Lehrmittel
- 147.A.120 Unterrichtsmaterial
- 147.A.125 Aufzeichnungen
- 147.A.130 Ausbildungsmethoden und Qualitätssicherungssystem
- 147.A.135 Prüfungen
- 147.A.140 Handbuch des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
- 147.A.145 Rechte des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
- 147.A.150 Veränderungen des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
- 147.A.155 Verlängerung
- 147.A.160 Beanstandungen
Bearbeitungsdauer
Die Ausbildung an nicht genehmigten Betriebsstätten muss nur zur Kenntnis gemeldet werden.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Erstgenehmigung:
- Nachweis zur Überprüfung des Unternehmens, zum Beispiel Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerberegisterauszug
- Handbuch
- Schulungsunterlagen
Genehmigung von Änderungen:
- von der Änderung betroffene Dokumente, zum Beispiel geändertes Handbuch oder Schulungsunterlagen
Anerkennung von Leitungspersonal:
- EASA Form 4
- Lebenslauf
- Nachweise für Qualifikationen
- Nachweise für Berufserfahrungen
- Arbeitsvertrag
Abweichung Nationaler Standard:
- Unterlagen, die die Begründung für die Abweichung unterstützen
Einzelzulassung:
-
Dokumente zum Vorhaben
-
bei theoretischer Ausbildung
- Ausbildungsverfahren
- theoretischer Syllabus
- Unterrichtsmaterial
- theoretische Prüfungsfragen
-
bei praktischer Ausbildung
- Practical Training Record (PTR)
- Assessment-Fragen
-
bei theoretischer Ausbildung
-
Dokumente zu teilnehmenden Personen
- Liste der ausbildenden oder prüfenden Personen mit Vor- und Nachnamen, Rolle(n) sowie, falls vorhanden, der Aircraft-Maintenance-Licence-Nummer der jeweiligen Person
- Nachweise zu den allgemeinen Anforderungen an die Person
- Nachweise zu den aufgabenbezogenen Anforderungen der jeweiligen Person
- Liste der Trainees mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum sämtlicher Trainees
- Wenn eine Privatperson nicht für sich selbst beantragt, eine Einverständniserklärung jedes Trainees, die den Antragstellenden dazu berechtigt die Einzelmaßnahme für ihn zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 1321/2014, Anhang IV (Teil-147)
§§ 23 bis 32 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 2
Hermann-Blenk-Str. 21
38144 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
E-Mail: amp@lba.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_T/T2/T2_node.html
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