Was erledige ich wo?
Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung für Flug-, Dienst- und Ruhezeiten beantragen oder Meldung einreichen
Für Flug-, Dienst- und Ruhezeiten müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Genehmigung beantragen. Änderungen oder Ausnahmeregelungen sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Kommandanten-Entscheide, die mehr als eine Stunde umfassen, müssen Sie dem LBA melden.
Beschreibung
Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Für die erstmalige Einführung (Erstantrag) sowie die Änderung (Folgeantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA).
Bei einer erstmaligen Einführung (Erstantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten wird für das im Betriebshandbuch Teil A (OM-A) zu integrierende Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) eine Genehmigung benötigt. Das gilt für geplante Flugdienste, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern.
Bei einem Folgeantrag benötigen Sie eine Genehmigung für das im OM-A zu integrierende OMM-Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) bei
- geplanten Flugdiensten, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern,
- einer Änderung des bestehenden OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS).
Für Ausnahmen (Ausnahmeantrag) bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Es können folgende Meldungen eingereicht werden:
-
Meldung zum Kommandanten-Entscheid
- Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
- Verkürzung der Mindestruhezeit
- sonstige Meldung
Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
Als Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide folgendes melden:
- Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung der Revision des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
-
Meldung zum Kommandanten-Entscheid
- Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
- Verkürzung der Mindestruhezeit
- sonstige Meldung
Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:
- Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
- Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst
- sonstige Meldung
Nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
Als nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie als Organisation oder Einzelunternehmen beziehungsweise sonstige selbstständig tätige Person im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge und Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:
- Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
-
Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
- Ausnahmen für besondere Flüge
- Meldung zum Kommandanten-Entscheid
- sonstige Meldung
Kurztext
- Flug-, Dienst- und Ruhezeiten Genehmigung
- für Flug-, Dienst- und Ruhezeiten wird Genehmigung benötigt
- Änderungen oder Ausnahmeregelungen sind ebenfalls genehmigungspflichtig
- Kommandanten-Entscheide, bei denen die Verlängerung der Flugdienstzeit oder die Verkürzung der Ruhezeit eine Stunde überschreitet, müssen dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gemeldet werden
- bei Genehmigungen mit Meldeauflagen im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten können sonstige Meldungen eingereicht werden
- Genehmigungen können online beantragt werden
- Kosten: 50,00 EUR - 4.000,00 EUR
- Bearbeitungsdauer: 3 Tage bis 3 Wochen
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
Fristen
Alle Genehmigungen und Änderungen können Sie online, per E-Mail, Post oder Fax beantragen. Meldungen können Sie ebenfalls auf diesen Wegen einreichen.
Genehmigungen oder Änderungen online beantragen oder Meldungen online einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
-
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Genehmigungen oder Änderungen per E-Mail beantragen oder Meldungen einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
-
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Genehmigungen oder Änderungen per Post oder per Fax beantragen oder Meldungen einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie den Antrag aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
-
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Die Antragstellung ist nur durch CAT-, NCC- und SPO-Betreibenden möglich, die in Deutschland ansässig sind.
- Im Fall von CAT-Betreibenden muss ein AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) vorliegen beziehungsweise beantragt sein.
- Im Fall von NCC- und SPO-Betreibenden muss eine Erklärung eingereicht worden sein.
erforderliche Unterlagen
Erstgenehmigung und Genehmigung der Änderung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:
- Kapitel 7 des Betriebshandbuches Teil A (OM-A)
- Genehmigung des Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten notwendig:
- Dokumentation des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS)
- Betriebshandbuch Teil D (OM-D) mit Trainingssyllabus
-
Compliance-Prüfliste Flug-, Dienst- und Ruhezeiten (FTL Compliance-Prüfliste) bei Genehmigung der Änderung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten zusätzlich:
- weitere Dokumente mit Revisionsdetails
Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:
- Anschreiben zur Ausnahmegenehmigung
- ergänzende Dokumente
Meldung zum Kommandanten-Entscheid:
- Meldeformular zum Kommandanten-Entscheid
- Stellungnahme
- weitere relevante Unterlagen
Sonstige Meldung:
- Anschreiben zur Meldung
- weitere für die Meldung relevante Unterlagen
Allgemein:
- weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Rechtsgrundlage
Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012
Verordnung (EWG) Nummer 3922/91
Verordnung (EG) Nummer 859/2008
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Postanschrift
38001 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: Kabinensicherheit@lba.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_B/B2/B2_node.html
Landesportal Schleswig-Holstein