Was erledige ich wo?
Bauvoranfrage stellen
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.
Beschreibung
Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.
Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.
Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.
Kurztext
• Klärung einzelner rechtlicher Fragestellungen zum Bauvorhaben vor der Baugenehmigung
• Vorbescheid ist rechtlich verbindlich
• Vorbescheid ist drei Jahre gültig
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
Fristen
Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.
Anlage 1 Nr. 2 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)
erforderliche Unterlagen
- Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
- Beschreibung des Vorhabens
- Lageplan
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage
Rechtsgrundlage
§ 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Weitere Informationen
Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Herr Andreas Gleser
Teamleitung
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt
Tel.: 04331 8471-36
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.gleser@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 14
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Jannika Stieber
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt
Tel.: 04331 8471-33
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: j.stieber2@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 12
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Beate Bednarski
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Tel.: +49 4331/202-483
Fax: +49 4331/202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 425
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Renate Bednarski-Wolf
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Tel.: + 49 4331 202-681
Fax: + 49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 429
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr Dirk Clasen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Tel.: +49 4331 202-136
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 431
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr Hans-Georg Götz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Tel.: +49 4331 202-189
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 428
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Britta Heitmann
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Tel.: +49 4331 202-267
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 432
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr André Mundt
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Tel.: +49 4331 202-485
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 427
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