Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Förderung für internationale und nationale Sportgroßveranstaltungen beantragen

Wenn Sie eine internationale oder nationale Sportgroßveranstaltung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten.  


Beschreibung

Sie können eine Förderung von internationalen und nationalen Sportgroßveranstaltungen in Schleswig-Holstein beantragen. Sie können sich insbesondere Veranstaltungen von internationaler Bedeutung wie Welt- und Europameisterschaften, internationale Qualifikationen oder Finalrunden fördern lassen.

Auch herausragende nationale Sportveranstaltungen, die aufgrund der Teilnahme herausragender Athletinnen und Athleten ein spezifisches Medien- und Zuschauerinteresse erwarten lassen, werden gefördert. Außerdem fallen Veranstaltungen mit innovativen Konzepten oder Leuchtturmcharakter unter die Förderkriterien.

Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 250.000 Euro pro Maßnahme, übernommen werden können.

Die Mindestfördersumme beträgt 25.000 Euro pro Maßnahme. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich.

Zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben zählen insbesondere Lizenzgebühren und Verbandsabgaben an internationale und nationale Verbände, sofern sie eine Voraussetzung der Vergabe der Ausrichtung waren. Außerdem Entschädigungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und die Anmietung und Herrichtung der Wettkampfstätte. Auch der Kauf oder Anmietung notwendigen Wettkampfzubehörs zählt dazu. Weiterhin werden Ausgaben für Logistik, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung gefördert. Ausgaben für Ehrenpreise, für Büro und Verwaltungsbedarf sowie Ausgaben für Erwerb musikalischer Aufführungsrechte (GEMA) zählen zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben. Darüber hinaus sind Ausgaben für die Inanspruchnahme von Leistungen natürlicher Personen (Honorar-, Dienstleitungs- oder Werkverträge), Ausgaben für das Ticketing, Dopingkontrollen und offizielle Zeremonien abgedeckt. Auch Ausgaben für An- und Abfahrten zur Veranstaltung sowie Übernachtungskosten für Funktionspersonal und Ausgaben für Fahrdienste, -bereitschaft im Rahmen der Veranstaltung für Funktionspersonal sowie Transporte sind förderfähig. Weiterhin zählen die Ausgaben für ein angemessenes Rahmenprogramm bis zu einer Höhe von maximal 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und Start- und Preisgelder zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kurztext

  • Antragsberechtigt sind:
    • Schleswig-holsteinische Gemeinden/kreisangehörige, kreisfreie Städte/Ämter/Kreise
    • Schleswig-holsteinische Zweckverbände nach dem Gesetz kommunaler Zusammenarbeit (GkZ)
    • Schleswig-holsteinische gemeinnützige Vereine/Verbände
    • Spitzensportverbände
    • deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn diese Träger der Maßnahme sind
  • Förderung gilt für Schleswig-Holstein
  • Förderung für höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestfördersumme 25.000,00 Euro pro Maßnahme
  • Höchstfördersumme: 250.000,00 Euro pro Maßnahme
  • Eigenmittelanteil mindestens 10 % anteilig an den zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
  • Antrag auf Website des Landes Schleswig-Holstein abrufbar
  • Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport


Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34



Fristen

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen vorab per E-Mail und dann als unterschriebenes Original per Post an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Förderung als:
    • Schleswig-holsteinische Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis/Zweckverband nach dem Gesetz kommunaler Zusammenarbeit (GkZ)
    • Schleswig-holsteinischer gemeinnütziger Verein/Verband
    • Spitzensportverband
    • deutscher Sportverein in Nordschleswig, wenn Sie Träger der Maßnahme sind
  • Sie haben die Gesamtfinanzierung gesichert.
  • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
  • Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 25.000 Euro und höchstens 250.000 Euro pro Maßnahme.
  • Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen, müssen Sie Maßnahmen für die Prävention sexualisierter Gewalt nachweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag bis 31.12. des der Veranstaltung vorausgehenden Jahres stellen.



erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie
  • Gegebenenfalls nötige Anlagen



Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Förderung von Sportveranstaltungen in Schleswig-Holstein (Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie)




Weitere Informationen

Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen (beispielsweise aus Bundesmitteln, EU-Mitteln, Fachverbandsmitteln und von Stiftungen) gewährt.

Wenn Sie die Förderung erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich über die Verfügbarkeit eines Informationsstandes für Ihre Veranstaltung bei der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) erkundigt haben.

Sie müssen dann ebenfalls im Verwendungsnachweis die Berücksichtigung des Leitfadens und der Checklisten für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen erläutern. Sie werden angeben müssen, dass Sie und wie Sie von diesen Dokumenten Gebrauch gemacht haben. Der Leitfaden und die Checklisten werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bereitgestellt.

Sie weisen auf eigene Kosten öffentlichkeitswirksam auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hin und stellen dem Ministerium mindestens zwei Veranstaltungsfotos kosten- und rechtefrei zur Verfügung.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.




Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein