Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Förderung für Meisterschaften und sonstige Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung beantragen

Wenn Sie eine Meisterschaft oder sonstige Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten.  


Beschreibung

Sie können eine Förderung von Meisterschaften und sonstigen Sportveranstaltungen beantragen, wenn diese eine überregionale Gewichtung für Schleswig-Holstein haben. Die Förderung unterstützt nationale und internationale Meisterschaften sowie Sportveranstaltungen, die aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung, Anzahl der Teilnehmenden, ihrem sportlichem Wert oder ihrem öffentlichen Interesse eine besondere Bedeutung für das Bundesland haben.

Für diese Kategorie von Sportveranstaltungen wird eine Festbetragsfinanzierung angeboten, bei der Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten können. Die Förderung kann mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro pro Maßnahme betragen.

Ihre Eigenleistung können Sie bis zu 70 Prozent durch unentgeltliche Arbeitsleistungen ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer erbringen. Diese Tätigkeit wird mit 12 Euro pro Stunde bewertet.

Zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben zählen insbesondere Lizenzgebühren und Verbandsabgaben an internationale und nationale Verbände, sofern sie eine Voraussetzung der Vergabe der Ausrichtung waren. Außerdem Entschädigungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und die Anmietung und Herrichtung der Wettkampfstätte. Auch der Kauf oder Anmietung notwendigen Wettkampfzubehörs zählt dazu. Weiterhin werden Ausgaben für Logistik, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung gefördert. Ausgaben für Ehrenpreise, für Büro und Verwaltungsbedarf sowie Ausgaben für Erwerb musikalischer Aufführungsrechte (GEMA) zählen zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kurztext

  • Förderung gilt für Schleswig-Holstein
  • Festbetragsfinanzierung für höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestfördersumme 5.000,00 Euro pro Maßnahme
  • Höchstfördersumme: 50.000,00 Euro pro Maßnahme
  • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
  • Antragsberechtigt sind:
    • Schleswig-holsteinische Gemeinden/kreisangehörige, kreisfreie Städte/Ämter/Kreise/Zweckverbände nach dem Gesetz kommunaler Zusammenarbeit (GkZ)
    • Schleswig-holsteinische gemeinnützige Vereine/Verbände
    • Spitzensportverbände
    • deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn diese Täger der Maßnahme sind
  • Antrag auf Website des Landes Schleswig-Holstein abrufbar
  • Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport


Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34



Fristen

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen vorab per E-Mail und dann als unterschriebenes Original per Post an die zuständige Stelle
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Förderung als:
    • Schleswig-holsteinische Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis/Zweckverband nach dem Gesetz kommunaler Zusammenarbeit (GkZ)
    • Schleswig-holsteinischer gemeinnütziger Verein/Verband
    • Spitzensportverband
    • deutscher Sportverein in Nordschleswig, wenn Sie Träger der Maßnahme sind
  • Sie haben die Gesamtfinanzierung gesichert.
  • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen, müssen Sie Maßnahmen für die Prävention sexualisierter Gewalt im Sport nachweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag bis 31.12. des der Veranstaltung vorausgehenden Jahres stellen.



Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Förderung von Sportveranstaltungen in Schleswig-Holstein (Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie)




Weitere Informationen

Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen (beispielsweise aus Bundesmitteln, EU-Mitteln, Fachverbandsmitteln und von Stiftungen) gewährt.

Wenn Sie die Förderung erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich über die Verfügbarkeit eines Informationsstandes für Ihre Veranstaltung bei der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) erkundigt haben.

Sie müssen dann ebenfalls im Verwendungsnachweis die Berücksichtigung des Leitfadens und der Checklisten für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen erläutern. Sie werden angeben müssen, dass Sie und wie Sie von diesen Dokumenten Gebrauch gemacht haben. Der Leitfaden und die Checklisten werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bereitgestellt.

Sie weisen auf eigene Kosten öffentlichkeitswirksam auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hin und stellen dem Ministerium mindestens zwei Veranstaltungsfotos kosten- und rechtefrei zur Verfügung.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.




Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein