Was erledige ich wo?
Sportförderung für die Erstellung von kommunalen Sportstättenentwicklungsplänen beantragen
Wenn Sie zum Beispiel als Gemeinde oder Zweckverband kommunale Entwicklungspläne für den Sport oder Sportstätten erstellen wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.
Beschreibung
Die Förderung von Entwicklungsplänen im Bereich Sport und für Sportstätten in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, langfristige und nachhaltige Konzepte für die Entwicklung und Modernisierung von Sportstätten zu unterstützen.
Sie können die Förderung für die Erstellung von kommunalen Entwicklungsplänen im Bereich Sport und für Sportstätten erhalten. Anträge auf die Landesförderung können Sie als schleswig-holsteinische Gemeinde/Amt, Kreis/kreisfreie Stadt, Zweckverband und Anstalt des öffentlichen Rechts stellen.
Durch diese Förderung sollen kommunale und regionale Sportinfrastrukturen verbessert werden, um die Qualität und Zugänglichkeit des Sportangebots für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von Aspekten der Inklusion und Nachhaltigkeit in Ihrer Planung und Umsetzung der Sportstättenprojekte.
Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Maximalfördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Kurztext
- Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden/kreisangehörige, kreisfreie Städte/Ämter/Kreise
- Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Förderung gilt für Schleswig-Holstein
- Förderung höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Höchstfördersumme 10.000,00 Euro pro Maßnahme
- Eigenbeteiligung mindestens 20 %
- Vorhaben muss bereits vollständig geplant sein
- Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
- Antrag auf Website des Landes Schleswig-Holstein abrufbar
- Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34
Fristen
- Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.
Voraussetzungen
- Sie beantragen die Förderung als:
- Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis
- Zweckverband nach dem Gesetz der kommunalen Zusammenarbeit (GkZ)
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
- Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
- Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
- Sie beantragen eine Förderung in Höhe von höchstens 10.000 Euro pro Maßnahme.
Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen
- Müssen Sie Maßnahmen für die Prävention sexualisierter Gewalt und für die Dopingprävention im Sport nachweisen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag bis zum 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
- Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)
Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.
Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.
Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
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