Was erledige ich wo?
Sportförderung für Maßnahmen der dualen Karriere im Leistungssport beantragen
Wenn Sie als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung Maßnahmen für die duale Karriere im Leistungssport durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.
Beschreibung
Sie können die Förderung der dualen Karriere im Leistungssport in Schleswig-Holstein als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung erhalten.
Sie umfasst die Unterstützung von sächlichen Anschaffungen und Maßnahmen, die direkt der Koordination zwischen Schule und Training sowie der schulischen und sportlichen Weiterentwicklung der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler dienen. Für Personalkosten erhalten Sie keine Förderung. Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei Maßnahmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro unterstützt werden. Sie müssen keinen Eigenanteil finanzieren. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Kurztext
- Förderung gilt für staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen in Schleswig-Holstein
- Maßnahme muss bereits vollständig geplant sein
- Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
- Vollfinanzierung bis höchstens 5.000 Euro
- Förderfähig sind:
- sächliche Anschaffungen
- Maßnahmen, die unmittelbar der Koordination zwischen Schule und Training dienen
- Maßnahmen, die schulischer und sportlicher Weiterentwicklung der Leistungssportlerinnen und -sportler am Schul- und Trainingsstandort dienen
- Antrag auf Website des Landes Schleswig-Holstein abrufbar
- Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34
Fristen
- Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.
Voraussetzungen
- Sie sind eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung.
- Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
- Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
- Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
- Sie beantragen die Förderung von sächlichen Anschaffungen und Maßnahmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
- Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)
Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.
Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.
Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
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