Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Sportförderung für Maßnahmen für den Sport für Menschen mit Behinderungen beantragen

Wenn Sie als Behindertensportfachverband im Sport für Menschen mit Behinderung engagiert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.  


Beschreibung

Die Förderung für den Sport von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, Inklusion und Gleichberechtigung im Sportbereich zu fördern. Sie können als Behindertensportfachverband die Förderung beantragen.

Durch finanzielle Unterstützung sollen Ihre Angebote und Strukturen geschaffen oder verbessert werden, welche Menschen mit Behinderungen die aktive Teilnahme am Sport ermöglichen. Dies umfasst nicht nur die Entwicklung spezifischer Sportprogramme, sondern auch die Anpassung Ihrer Sportstätten an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, um eine barrierefreie Umgebung zu gewährleisten.

Sie können höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % zahlen. Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 5.000 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.

Kurztext

  • Antragsberechtigt sind Behindertensportfachverbände in Schleswig-Holstein
  • Förderung höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestfördersumme 5.000,00 Euro pro Maßnahme
  • Eigenbeteiligung mindestens 20 %
  • Maßnahme muss bereits vollständig geplant sein
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
  • Antrag auf Website des Landes Schleswig-Holstein abrufbar
  • Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein


Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34



Fristen

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Behindertensportfachverband
  • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
  • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.

Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen

  • Müssen Sie Maßnahmen für die Prävention sexualisierter Gewalt und für die Dopingprävention im Sport nachweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag bis 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.



erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
  • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen



Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)

Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)




Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.

Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.

Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.




Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein