Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Sportförderung für Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzen- und Leistungssports beantragen

Wenn Sie zum Beispiel als Verband oder Gemeinde im Spitzen- und Leistungssport engagiert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.  


Beschreibung

Sie können als Einrichtung, welche den Spitzen- und Leistungssport unterstützt, eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten.

Die Förderung dient nicht nur der Unterstützung von Athletinnen und Athleten auf ihrem Weg zu nationalen und internationalen Erfolgen, sondern auch der Förderung eines gesunden und aktiven Lebensstils in der Bevölkerung. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Ihre Infrastruktur und Ihre Projekte trägt das Land Schleswig-Holstein zur Stärkung des Sports bei, unterstützt Talente und ermöglicht eine breite Teilnahme am sportlichen Leben.

Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Mindestfördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.

Kurztext

  • Antragsberechtigt sind:
    • Gemeinden/kreisangehörige, kreisfreie Städte/Ämter/Kreise
    • Gemeinnützige Verbände
    • Spitzensportverbände
    • Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein
    • deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn diese Träger der Maßnahme sind
  • Förderung gilt für Schleswig-Holstein
  • Förderung höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestfördersumme 10.000,00 Euro pro Maßnahme
  • Eigenbeteiligung mindestens 20 %
  • Vorhaben muss bereits vollständig geplant sein
  • Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
  • Antrag auf Website des Landes Schleswig-Holstein abrufbar
  • Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein


Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34



Fristen

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Förderung als:
    • Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis
    • Gemeinnütziger Verband
    • Spitzensportverband
    • Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein
    • deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn Sie Träger der Maßnahme sind
  • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant, aber noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
  • Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme.

Falls Sie eine Förderung für Maßnahmen beantragen, deren Realisierung im Rahmen alternativer Finanzierungsmodelle erfolgt:

  • Sie sind als Antragstellerin/Antragsteller Eigentümerin/Eigentümer der geförderten Infrastruktur oder werden es bei Fertigstellung
  • Sie können nachweisen, dass das Finanzierungsmodell mindestens ebenso wirtschaftlich ist wie eine herkömmliche Finanzierung
  • Sie können nachweisen, dass das Vergaberecht eingehalten wurde

Falls Sie als Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein eine Förderung beantragen wollen

  • Ihre Nachwuchs-Athletinnen und Nachwuchs-Athleten haben ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein und/oder sind Mitglieder in einem schleswig-holsteinischen Verein.

Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen

  • Müssen Sie Maßnahmen für die Prävention sexualisierter Gewalt und für die Dopingprävention im Sport nachweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens des Leistungs- und Spitzensports gestellt sein.



erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
  • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen



Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)

Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)




Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.

Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.

Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.




Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein