Was erledige ich wo?
Fahrerlaubnis: Namen ändern
Aufgrund einer Namensänderung muss der Führerschein nicht neu beantragt werden.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.
Kosten
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Führerschein,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.
Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
- Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
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Tel.: +49 4331 202-283
Fax: +49 4331 202-264
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Frau Cornelia Proplesch
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