Was erledige ich wo?
Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
Kreise, kreisfreie Städte oder auch Abfallwirtschaftsgesellschaften beraten bei Fragen zum Thema Abfall.
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit? Darüber hinaus beschäftigt Bürgerinnen und Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
In Schleswig-Holstein sind die Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden. In diesem Zusammenhang nehmen Sie auch die Aufgabe der Abfallberatung wahr.
Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte.
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten als Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft Information und Beratung über Möglichkeiten der
- Vermeidung
- Verwertung und
- Beseitigung
von Abfällen an.
Rechtsgrundlage
§ 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Weitere Informationen
Für Unternehmen der abfallerzeugenden und abfallentsorgenden Wirtschaft steht für alle abfallwirtschaftlichen Fragestellungen die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES) zur Verfügung.
Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner der Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
- Lärmschutz
- Photovoltaikanlage: Anmeldung beim Finanzamt
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
- Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Innovation und Umwelt
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Mitarbeiter (Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Innovation und Umwelt)
Tel.: 0431 5194-252
E-Mail: mazurkiewicz@kiel.ihk.de
Mitarbeiter (Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Innovation und Umwelt)
Fax: 0431 5194-233
E-Mail: thoms@kiel.ihk.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Landesportal Schleswig-Holstein